15.02.2012 | Recht + Geld
Übergangsfrist für Gelangensbestätigung verlängert
Die bislang geltenden Nachweise für Umsatzsteuerzwecke wurden zum Jahresanfang abgeschafft und durch einen einzigen Nachweis, die sogenannte Gelangensbestätigung ersetzt
Berlin. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Übergangsfrist für die neuen Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen per BMF-Schreiben bis zum 30. Juni 2012 verlängert. Bislang galt die Übergangsfrist für die sogenannte Gelangensbestätigung nur bis zum 31. März 2012. Damit kann nun bis Ende Juni nach der alten Rechtslage verfahren werden. Die Verlängerung gilt jedoch nicht für Ausfuhrlieferungen im Drittländer. Für diese sind ab dem 1. April 2012 die neuen Nachweispflichten zu beachten. Das endgültige BMF-Schreiben zur Umsetzung der Neuregelungen steht allerdings noch aus. (ir)
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