Die 12. Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts will am 12. April über die Klage von 33 Verkehrsverbänden gegen den deutschen Mautbetreiber Toll Collect entscheiden. Die Verbände werfen Toll Collect den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung vor. Hintergrund ist ein monatelanger Streit über eine Änderung der Toll-Collect-Geschäftsbedingungen. Der Mautbetreiber hatte seinen rund 100.000 Kunden dies kurz vor dem Jahresende 2004 mitgeteilt und ihnen bei Widerspruch mit Kündigung gedroht. Nach Angaben des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) sehen die Geschäftsbedingungen massive Einschränkungen der Haftung sowie der Rechnungsprüfungsfristen zu Lasten der Transportunternehmen vor. Es gehe in der Klage nicht darum, ob die Geschäftsbedingungen rechtmäßig seien, sondern darum, ob man Unternehmen kündigen könne, die diese nicht akzeptierten, stellte der Rechtsanwalt von Toll Collect am Mittwoch klar. Zudem fungiere Toll Collect als "verlängerter Arm des Staates", daher sei das Kartellrecht nicht anwendbar. Die Kläger machten die Monopolstellung des Mautbetreibers geltend. "Wenn du dich nicht unterwirfst, fliegst du raus", konstatierte der Anwalt der Verbände. (dpa/tc)
Toll Collect: Gericht entscheidet im April über Klage
Mautbetreiber sieht sich als "verlängerter Arm des Staates"