12.02.2010 | Transport + Logistik

TNT-Post CEO Mario Frusch: "Wir gehen von einer leichten Lohnerhöhung aus"

Welche Vorteile sich die TNT Post im deutschen Briefmarkt durch den Fall der Mindestlohnverordnung verspricht und ob nun an der Entgeltschraube der Zusteller gedreht wird, erklärt Mario Frusch, CEO der TNT Post Deutschland, im Interview mit VerkehrsRundschau-Redakteurin Eva Hassa.


VerkehrsRundschau: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Mindestlohnverordnung letzte Woche für nichtig erklärt. Was bedeutet dies konkret für Ihr Unternehmen und die Mail Alliance? Wird damit für Sie das Tätigwerden im deutschen Briefmarkt einfacher und wenn ja, warum?

Mario Frusch: Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein wichtiger und richtiger Schritt hin zu einem funktionsfähigen und chancengleichen Wettbewerb auf dem Postmarkt. Aber wir sind noch nicht am Ziel – es gibt noch immer Wettbewerbsverzerrungen mit dem einseitigen Umsatzsteuerprivileg der Deutschen Post, das noch mindestens ein halbes Jahr andauert, und der fehlenden wirksamen Entgeltkontrolle der Deutschen Post. Der Aufbau eines B-Netzwerkes ist ein neuer Versuch der Deutschen Post, über ihre Billigtochter First Mail den Briefmarkt zu remonopolisieren. Dass unser Engagement auf dem deutschen Briefmarkt nun einfacher wird, kann man deshalb leider noch nicht sagen. Dennoch: Wir wollen uns in Deutschland klar auf den adressierten Briefmarkt konzentrieren und Partnerschaften und Joint Ventures vorantreiben. Die Mail Alliance zum Beispiel ist dabei ein wichtiger Baustein.


Werden Sie nun die Gelegenheit nutzen, um die Löhne Ihrer Zusteller abzusenken, um auf diese Weise wettbewerbsfähiger gegenüber der Deutschen Post zu sein?

Nein, das steht überhaupt nicht zur Debatte! Für die Mitarbeiter von TNT Post gelten nach wie vor unsere Haustarifverträge, die wir mit der etablierten Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT) vereinbart haben. Diese Haustarifverträge liegen mit ihren Leistungen deutlich über vielen DGB-Tarifverträgen und sehen einheitliche Regelungen für die Arbeitsverhältnisse aller Beschäftigten in den regionalen Gesellschaften und Niederlassungen des Unternehmens vor. Mit einem Basisentgelt von 7,60 Euro im Westen liegt TNT Post über dem Mindestlohn, der von ver.di, dem DGB und der SPD seit Jahren gefordert wird. Neben der Entgeltzahlung werden in den Haustarifverträgen noch Nacht- und Feiertagszuschläge, Überstunden, Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche und Produktivitätszuschläge geregelt. Seit einigen Wochen laufen übrigens die Tarifverhandlungen mit der CGPT für den Anschlusstarifvertrag, der zum 1. April 2010 in Kraft treten soll. Wir sind auf einem guten Weg und gehen sogar von einer leichten Lohnerhöhung aus.


Welches Entgelt könnten Sie sich in West- und Ostdeutschland konkret in Zukunft vorstellen?

Sicher haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Tarifverhandlungen nicht über die Presse führen. Wie gesagt: Die Tarifverhandlungen mit der Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation stehen kurz vor dem Abschluss. Der neue Tarifvertrag wird sogar eine leichte Erhöhung des Stundenlohns mit sich bringen. Wir haben uns übrigens nie gegen eine tarifliche Lohnuntergrenze gesperrt und tun es auch jetzt nicht.


Mit welchen konkreten Forderungen gehen Sie in die Gespräche mit den Gewerkschaften?

TNT Post möchte mit den laufenden Gespräche die Sozialpartnerschaft weiter ausbauen und die tarifvertraglichen Regelungen an die Entwicklung des Unternehmens und der Rahmenbedingungen anpassen.


Letzte Frage: Welche Hürden müssen noch überwunden werden, damit es in Deutschland zum fairen Wettbewerb im deutschen Briefmarkt kommt und die Postkonkurrenten echte Chancen in diesem Markt haben?

Wie bereits angedeutet gibt es noch immer Wettbewerbsverzerrungen im deutschen Briefmarkt mit der einseitigen Umsatzsteuerbefreiung und der fehlenden wirksamen Entgeltkontrolle der Deutschen Post. Grundsätzlich begrüßen wir den Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Umsatzsteuer im Postmarkt, der derzeit den parlamentarischen Prozess durchläuft. Aber der Gesetzestext ist nicht klar und eindeutig genug, um zwischen mehrwertsteuerbefreiten Leistungen für Privatkunden und mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen für Geschäftskunden präzise zu unterscheiden. Damit gibt es für die Deutsche Post Hintertürchen, um das Umsatzsteuer-Privileg de facto weiter aufrecht zu erhalten. Die Deutsche Post verteidigt ihre Monopolrendite mit Zähnen und Klauen, droht sogar ihrem Hauptaktionär, dem Bund, mit Klage. Es kommt also darauf an, was am Ende des Gesetzgebungsverfahrens tatsächlich herauskommt. Klar ist: Eine halbherzige Lösung bei der Umsatzsteuer wird dem Wettbewerb weiter schaden.

 
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