22.06.2007 |

Tauschgeschäft: KFZ-Steuer gegen Umsatzsteuer

Berlin. Die Länder haben einen neuen Vorstoß für die Abgabe der ihnen zustehenden Kraftfahrzeugsteuer an den Bund unternommen. Im Gegenzug wollen sie im gleichen Umfang Anteile an der Umsatzsteuer haben, deren Einnahmen sich Bund und Länder teilen. Das beschlossen die Länder-Finanzminister einstimmig am Donnerstag in Berlin.

Die KFZ-Steuereinnahmen belaufen sich auf jährlich rund neun Milliarden Euro. Der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) erklärte nach der Finanzministerkonferenz in Berlin, die Länder werden ein konkretes Paket vorlegen. „Mal sehen, wie der Bund darauf reagiert.“

Es ist nicht der erste Vorstoß für einen Tausch der KFZ-Steuer - unabhängig von den Verhandlungen zur Neuordnung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern im Rahmen der Föderalismusreform II. Damit sollen auch Debatten über eine klimagerechte Steuerpolitik vermieden werden. Bei einem Tausch wäre der Bund für alle Steuern und Einnahmen rund um das Auto zuständig - Mineralölsteuer, Maut- und KFZ-Steuer. Schon vor Jahren wurde ein Tausch - KFZ- gegen Versicherungssteuer - diskutiert. Dies scheiterte zuletzt bei der Föderalismusreform I.

Bei der Umsatz- oder Mehrwertsteuer werden die Anteile von Bund und Ländern jeweils per Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates festgesetzt. 2006 entfielen 53,1 Prozent des Aufkommens auf den Bund, 44,8 Prozent auf die Länder sowie 2,1 Prozent auf die Gemeinden.

Weimar zu Folge bieten die Länder einen Tausch 1:1. „Wir wollen keine Geschäfte machen und keine Mehreinnahmen.“ Auch wenn die Umsatzsteuer überproportional steige, müsse eine Regelung gefunden werden. „Ich habe die Hoffnung, dass wir bei der Entflechtung von Steuerkompetenzen außerhalb der Föderalismuskommission II vorankommen.“ Man könne dieses Thema auch vorziehen. (dpa)

 
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