Goslar. Ein Strecken-Radar auf unfallträchtigen Autobahn-Abschnitten ist eines der zentralen Themen beim 47. deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar. Mit dieser Methode könnten Dauer-Raser erwischt werden, die sich sonst nur im Bereich stationärer Messanlagen an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, teilte die organisierende Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft mit. In Österreich und anderen Staaten sei diese „Section Control“ genannte Form der Tempoüberwachung - also die Berechnung der Durchschnittsgeschwindigkeit über einen Abschnitt von mehreren Kilometern - bereits mit Erfolg erprobt worden. Zum Verkehrsgerichtstag kommen von Mittwoch bis Freitag rund 1500 Experten aus Ministerien, Verbänden, Behörden und Hochschulen zusammen. Für lebhafte Diskussionen dürfte in Goslar die Frage sorgen, ob Kraftfahrer künftig den Führerschein nur noch auf Zeit erhalten sollen. Nach der aktuellen Führerscheinrichtlinie der EU sollen ab dem Jahr 2013 besonders bei älteren Kraftfahrern auch regelmäßig ärztliche Kontrollen zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit vorgenommen werden. Die Fachleute wollen sich mit neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Fahrtüchtigkeit älterer Menschen befassen und erörtern, ob der deutsche Gesetzgeber die EU-Richtlinie überhaupt umsetzen muss. Ein weiteres zentrales Thema ist die Alkoholmessung bei Promillesündern. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die Atemalkohol-Analyse künftig auch als Beweismittel nicht nur in Bußgeld-, sondern auch in Strafverfahren gelten soll. Bislang ist dazu eine Blutprobe erforderlich. Außerdem wird über eine mögliche Reform der Flensburger Verkehrssünderdatei diskutiert. Erstmals seit vielen Jahren spielt auch das Thema Radfahrer beim Verkehrsgerichtstag eine Rolle. Die Fachleute wollen unter anderem darüber diskutieren, wie Radfahrer besser dazu bewegt werden können, sich an die Verkehrsregeln zu halten und wie der Fahrradverkehr sicherer werden kann. (dpa/sb)
Strecken-Radar soll Raser stoppen
Verkehrsgerichtstag berät über neue Tempo-Messanlagen auf Autobahnen und Führerschein auf Zeit