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Stellwerks-Misere: Gericht gibt DB Netz recht

19.08.2015 15:47 Uhr
Stellwerks-Misere: Gericht gibt DB Netz recht
Am Mainzer Hauptbahnhof ging vor zwei Jahren teilweise gar nichts mehr
© Foto: Picture Alliance/dpa/Andreas Franke

Die Bahn-Tochter klagte gegen das Eisenbahn-Bundesamt. Die Behörde hatte sich zu Unrecht bei einem Vorfall eingemischt, der vor zwei Jahren zu massiven Zugausfällen in Mainz führte.

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Mainz. Zwei Jahre nach den massiven Zugausfällen im Mainzer Hauptbahnhof hat die Deutsche Bahn ihr Vorgehen verteidigt. Wegen Personalengpässen war es im Sommer 2013 rund einen Monat lang zu Zugausfällen und Umleitungen gekommen. Die Personalprobleme seien unvorhersehbar gewesen, sagte der Anwalt der DB Netz AG, Marcel Kaufmann, am Mittwoch bei einer Verhandlung vor dem Mainzer Verwaltungsgericht. Die DB Netz AG habe nie einen Zweifel daran gelassen, dass sie den damaligen Zustand so schnell wie möglich beheben wollte.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hatte die DB Netz angewiesen, den sicheren uneingeschränkten Betrieb wieder aufzunehmen - dagegen klagte die DB Netz. Sie hält die Bundesnetzagentur für zuständig. Das Gericht gab der Bahn-Tochter am Mittwoch recht. „Aufgrund des Personalengpasses am Stellwerk Mainz hat die Klägerin die Pflicht verletzt, die von ihr betriebenen Schienenwege zur vollen Nutzung bereitzustellen“, sagte eine Sprecherin. Dafür sei aber seit einer gesetzlichen Regelung 2006 ausschließlich die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde zuständig. Eine Berufung sei zugelassen. (dpa)

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