25.09.2008 |

Sicherheit im Seeverkehr: Parlament und EU-Rat zerstritten

Brüsssel. Das Europäische Parlament (EP) hat das dritte Gesetzespaket zur Sicherheit des Seeverkehrs in zweiter Lesung mit großer Mehrheit gebilligt. Da es prinzipielle Differenzen mit dem Rat der EU-Verkehrsminister gibt, muss über einen Kompromiss verhandelt werden. Das Vermittlungsverfahren soll auf der EP-Plenartagung in Brüssel am 7. Oktober beginnen.

Die Abgeordneten bedauerten, dass der Rat über ein Jahr nach der ersten EP-Lesung im April 2007 immer noch die zwei Richtlinienentwürfe zu Flaggenstaat-Pflichten und Haftung der Reeder blockiere und die meisten EP-Empfehlungen zu den übrigen fünf Gesetzesprojekten ignoriere. Sie forderten die französische EU-Ratspräsidentschaft zu schnellen Lösungen auf und verdeutlichten, dass das Maritim-Paket nur als Einheit ohne das Herauslösen gesetzlicher Bausteine angenommen werden kann.

Nicht zugelassen würden auch Verwässerungen der Rechtstexte, erklärte das Parlament. Deshalb hat es seinerseits den Gemeinsamen Standpunkt des Rates verworfen und sich dafür entschieden, das Paket so zu verabschieden, wie es schon mit der ersten Lesung beschlossen wurde. So sollen Schiffskontrollen in EU-Häfen nach gemeinsamen Standards ablaufen, wobei sich ihre Häufigkeit nach der Risikoklasse der Schiffe richten würde. Gecheckt werden müssten auch Schiffe, die außerhalb von Küstengewässern ankern Dies lehnt der Verkehrsministerrat ebenso ab wie das vom Parlament geforderte Hafen-Totalverbot für Schiffe, die EU-Standards nicht erfüllen. Der Rat hält ein temporäres Verbot für ausreichend. (dw)

 
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