-- Anzeige --

September-Frage: Darf ich Geschenke von Kunden annehmen?

24.09.2014 10:43 Uhr
September-Frage: Darf ich Geschenke von Kunden annehmen?
Nicht jedes Geschenk von Kunden sollte man annehmen.
© Foto: Fotolia/baibaz

Einfach das Präsent vom Kunden einzupacken, kann fatale Folgen haben. Personalexperte Andreas von Studnitz erklärt, welche Geschenke ok sind und welche man besser ablehnt.

-- Anzeige --

München. Andreas von Studnitz, HR-Berater und Geschäftsführer der von Studnitz Management Consultants GmbH in Rendsburg, beantwortet jeden Monat eine Frage eines YouLoC-Mitglieds rund um Karriere, Bewerbung, Vorstellungsgespräch und Probezeit. Sie möchten den Service des Young Logistics Club auch nutzen? Dann schicken Sie einfach Ihre Frage an youloc@springer.com. Die Antwort finden Sie immer Mitte des Monats auf www.youloc.de.

Dieses Mal hat uns diese Frage erreicht: „Ich arbeite in einer Spedition und habe viel Kundenkontakt. Es ist jetzt schon ein paar Mal vorgekommen, dass mir Kunden Werbegeschenke usw. mitgebracht haben. Kann ich diese annehmen? Wo sollte ich die Grenze setzen?“ 

Andreas von Studnitz: Diese Frage stellt sich vielen Mitarbeitern – vor allem hinsichtlich des ja auch bald vor der Tür stehenden Weihnachtsfestes. Und tatsächlich kreisen zu diesem Thema immer mal wieder verschiedenste Informationen in den Vorstellungen vieler Beschäftigte, die nicht immer richtig sind. Insofern ist es wirklich wichtig, sich über dieses Thema Gedanken zu machen, bevor es möglicherweise zu spät ist, sprich: Man als hoffnungsvoller Berufseinsteiger eine Abmahnung oder sogar die Kündigung in Händen hält.

Grundlage hierfür sind die in vielen Unternehmen oder Branchen vorhandenen Regeln zur Compliance. Die besagen – kurz ausgedrückt – dass die Mitarbeiter eines Unternehmens nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen dürfen und im Bezug auf Ihre gestellte Frage weder einen Lieferanten/Kunden bestechen noch sich bestechen lassen dürfen. Mit diesen Regeln soll vermieden werden, dass aufgrund geleisteter oder angenommener Gefälligkeiten einzelner Mitarbeiter aufgrund von (möglichen) Interessenkonflikten keine freien Geschäftsentscheidungen mehr erfolgen.

Daneben gibt es auch den „Code of Conduct“, den der Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) erstellt hat. Das Regelwerk lehnt Geschenke grundsätzlich ab. Im Wortlaut heißt es dort: „Geschäftsführung und Mitarbeiter dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden.“ Unternehmen, die sich dem „Code of Conduct“ verpflichten, informieren ihre Lieferanten über den Geschenkeverzicht und verweisen auf die Alternative: Spenden an eine gemeinnützige Organisation. 

Grundsätzlich lohnt sich als erstes der Blick in den Arbeitsvertrag. Viele Unternehmen regeln nämlich bereits hier für ihre Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt, ob überhaupt Geschenke jedweder Art angenommen werden dürfen. Falls Sie also eine solche Formulierung in Ihrem Arbeitsvertrag vorfinden, dann gilt diese uneingeschränkt. Im Falle eines Verbotes dürften Sie dann noch nicht einmal einen Werbekugelschreiber annehmen und behalten ohne Gefahr zu laufen, abgemahnt oder gekündigt zu werden, wenn dies auffliegt.

Gibt es keine spezielle Regelung, dann gilt die so genannte Bagatellgrenze. Die besagt, dass man Geschenke, deren Wert fünf Euro nicht übersteigt, annehmen darf. Aber auch damit kann man je nach Betrieb, in dem man arbeitet, schnell in einer Grauzone landen. Denn viele Unternehmen haben für diese „Geschenke-Frage“ eine interne Regelung aufgestellt. Die muss natürlich ebenfalls eingehalten werden. Denn es sind ja bei weitem nicht nur persönlich übergebene Geschenke. Vieles wird ja auch – unverlangt per Post zugesendet. So sammeln sich dann über das Jahr verteilt eine ganze Menge Gefälligkeiten vom Kugelschreiber bis zum Badehandtuch an. Diese Geschenke jeweils wieder zurückzuschicken, wäre auch unwirtschaftlich. Und so werden sie dann zum Beispiel bei der Weihnachtsfeier unter allen Mitarbeitern verlost. 

Um auf der sicheren Seite zu bleiben, sollten Sie – wenn Ihr Arbeitsvertrag nicht ohnehin schon eine Regelung vorgibt – vertrauensvoll Ihren Vorgesetzten fragen, wie Sie mit etwaigen Gefälligkeiten und Geschenken umgehen sollen, die Ihnen von Ihren Geschäftspartnern persönlich übergeben oder zugesendet werden. (ts)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.