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Selbständige LKW-Fahrer nicht von Arbeitszeitregelungen befreit

28.04.2010 17:04 Uhr
Selbständige LKW-Fahrer nicht von Arbeitszeitregelungen befreit
CDU-Abgeordneter Koch kritisierte, dass die Überprüfung der Arbeitszeit von Selbstständigen einen unnötigen bürokratischen Aufwand bedeutet
© Foto: ddp/Sascha Schuermann

Sozialdemokraten, Grüne und Linke stimmen im zuständigen Ausschuss des EU-Parlaments dafür, dass selbstständige LKW-Fahrer weiterhin nicht von den Arbeitszeitenregelungen ausgenommen sind

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Brüssel. Für selbständige LKW-Fahrer sollen weiterhin die gleichen Arbeitszeitregelungen gelten wie für fest angestellte Kollegen. Eine von der EU-Kommission vorgeschlagene Änderung, durch die selbständige LKW-Fahrer aus den Arbeitszeitregelungen ausgenommen wären, lehnte eine Mehrheit im zuständigen Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des EU-Parlaments heute ab. Über den Kommissionsvorschlag muss jetzt noch das Plenum abstimmen. Als Termin ist bislang der 16. Juni genannt. "Die heutige Abstimmung ist ein großer Erfolg für ein sozialeres Europa", kommentierte die Grünen Abgeordnete Elisabeth Schroedter. Der Ausschuss habe sich dafür ausgesprochen, die Sicherheit auf den Straßen Europas über reines Gewinninteresse zu stellen. Sozialdemokraten, Grüne und Linke hatten zusammen mit einigen Abweichlern der Konservativen und Liberalen ihren Standpunkt mit 30 zu 19 Stimmen überraschend deutlich durchgesetzt. Ihnen geht es um gleiche Regeln für alle Berufsfahrer, um die Sicherheit auf den Straßen nicht davon abhängig zu machen, ob jemand selbständig arbeitet oder nicht. "Selbstständige müssen arbeiten können, wann immer sie wollen und können", sagte hingegen der CDU-Abgeordnete Dieter-Lebrecht Koch aus dem Verkehrsausschuss. Der Versuch, die Arbeitszeit von Selbständigen überprüfen zu wollen, bedeute unnötigen bürokratischen Aufwand und sei von vornherein zum Scheitern verurteilt. Der Beschluss des Ausschusses bedeute auch keine höhere Sicherheit auf den Straßen. "Denn die Lenk- und Ruhezeiten bleiben unverändert bestehen und gelten auch für die selbstständigen Fahrer", so Koch. Schon heute dürfen laut EU-Vorgaben selbständige LKW- und Busfahrer nicht länger arbeiten als Festangestellte. Allerdings hat laut der EU-Abgeordneten Edit Bauer nur Frankreich diese Vorgabe auch umgesetzt. Die Konservative Bauer war Berichterstatterin des abgelehnten Berichts und sprach nach der Abstimmung von eine "verlorenen Schlacht" für die Anliegen der selbständigen Berufsfahrer. (kw)

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