29.11.2011 | Transport + Logistik

Schwarzarbeit: AMÖ übt Kritik an BAG-Bericht

Köln/Hattersheim. Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) übt heftige Kritik an einigen Aussagen der BAG-Studie „Umzugsverkehre in Ballungsgebieten“. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hatte darin die derzeitige und künftige Marktlage der Umzugsspeditionen analysiert und sich auch mit dem Problem Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung befasst. Das BAG beruft sich auf mehrere Schwerpunktkontrollen der Finanzverwaltung im Bereich des Umzugsverkehrs und kommt zu dem Ergebnis: „Eine gegenüber anderen Branchen erhöhte Anzahl von Rechtsverstößen im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, insbesondere von Fällen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge, ergab sich jedoch nicht.“

Daraus jedoch zu schließen, es gäbe im Bereich der Umzugsspedition nicht mehr Schwarzarbeit als in anderen Wirtschaftszweigen, bezeichnete AMÖ-Geschäftsführer Dierk Hochgesang gegenüber der VerkehrsRundschau als „hanebüchen“: „Geprüft werden von der Finanzkontrolle doch nur die ordentlich angemeldeten Unternehmen. Das bei denen alles in Ordnung ist, davon gehen wir aus.“ Nicht kontrolliert würden hingegen die Firmen, die nicht ordnungsgemäß angemeldet seien. Und davon gäbe es eine ganze Menge.

„Treffend stellt das BAG fest, dass auf dem Umzugsmarkt zahllose Klein- und Kleinstunternehmen außerhalb des Geltungsbereiches des Güterkraftverkehrsgesetzes operieren“, heißt es in einer Mitteilung der AMÖ. Diese Anbieter würden die Berufszugangsbedingungen ignorieren und so den Wettbewerb völlig verzerren, beklagt der Verband. Auch bei der Anmietung schwerer Fahrzeuge sei die Güterkraftverkehrserlaubnis erforderlich. Diese werde aber seitens der Vermieter nicht geprüft, während wiederum das BAG die Vermietfirmen nicht überprüfe.

AMÖ fordert Absenkung der Genehmigungspflicht auf 2,0 Tonnen

Um die Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der regulären Unternehmen und deren Mitarbeitern zu beenden, fordert die AMÖ den Bundesverkehrsminister auf, im Güterkraftverkehrsgesetz die Marktzugangsschranke für Umzugstransporte auf zwei Tonnen abzusenken. Derzeit liegt sie bei 3,5 Tonnen. Damit würden künftig grundsätzlich alle Umzugstransporte unter gleichen Bedingungen durchgeführt und der Verbraucher geschützt.

In dem BAG-Bericht werden auch Zahlen zur Marktentwicklung in der Umzugsspedition veröffentlicht, die die AMÖ ebenfalls anzweifelt. Das BAG beruft sich dabei auf Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes. Demnach verringerte sich 2010 das Aufkommen durch deutsche Fahrzeuge beförderter Umzugsgüter gegenüber 2009 um 42,9 Prozent. Die Verkehrsleistung sank sogar um 43,7 Prozent. „Bei einem Rückgang von mehr als 40 Prozent hätte die ganze Branche kollabieren müssen“, kommentiert Hochgesang die Zahlen zum Vergleich der Jahre 2009 und 2010. „Hier kann etwas in der Systematik nicht stimmen.“ (cd)

 
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Michael Cordes
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