Göttingen. Im Prozess gegen den Ex-Chef der insolventen Großspedition Ricö aus Osterode am Harz wird erst in den kommenden Tagen über einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht entschieden. Bis zum nächsten Verhandlungstag am 23. September werde es eine Entscheidung geben, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Göttingen am Donnerstag. Den Antrag hatte der Anwalt eines mitangeklagten Fuhrparkleiters von Ricö gestellt. Die beiden Männer müssen sich mit zwei Sachverständigen des Fahrzeugprüfers Dekra wegen Betrügereien in Millionenhöhe verantworten. Laut Anklage haben sie in großem Stil gebrauchte Laster als Neufahrzeuge an Leasingfirmen verkauft. (dpa)
Ricö-Prozess: Keine Entscheidung über Antrag
Entscheidung über Befangenheitsantrag gegen das Gericht fällt erst in den kommenden Tagen