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Richtlinie für De-Minimis-Förderung 2016 liegt vor

11.01.2016 11:49 Uhr
Richtlinie für De-Minimis-Förderung 2016 liegt vor
Der Fördersatz pro mautpflichtigem Lkw im Rahmen des De-Minimis-Programmes hat sich 2016 verdoppelt, allerdings ist gleichzeitig das gesamte Verfahren strenger geworden
© Foto: Fotolia/Daniel Ernst

Bei der Beantragung und Auszahlung staatlicher Zuschüsse im Rahmen des De-Minimis-Programmes sind Güterverkehrsunternehmen künftig an strengere Regeln gebunden.

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Köln. Die neue Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen für das De-Minimis-Programm des Bundesamtes für Güterverkehr ist am 5. Januar 2016 im Bundesanzeiger erschienen. Im Vergleich zur letzten Förderperiode musste das dafür zuständige Bundesverkehrsministerium bei der Fassung für 2016 einige Änderungen vornehmen. Die Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung für Fahr- und Ladepersonal sowie Ersatzbeschaffung von Sicherheitseinrichtungen sind zum Beispiel nicht mehr förderfähig.

Anträge können Unternehmen nun nur noch elektronisch über eine Internetseite des BAG stellen. Auch die für die Bearbeitung erforderlichen Anlagen sind ausschließlich über dieses Service-Portal zu übermitteln. Auf der BAG-Homepage findet sich ein Link dorthin. Beantragen kann man staatliche Zuschüsse aus dem De-Minimis-Programm ab 13. Januar, die Antragsfrist für die Förderperiode 2016 endet am 30. September. Jedem Unternehmer ist es inzwischen möglich, neben dem Erstantrag bis zu vier Folgeanträge zu stellen. Dabei zählen laut BAG nur solche Anträge, die zu einem Zuwendungsbescheid geführt haben.

Mehr Geld pro Fahrzeug, strengere Regeln

Neu ist außerdem, dass auch Unternehmen zuwendungsberechtigt sind, die Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen ab 7, 5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht durchführen. Weitere Änderung: Wer im Rahmen des De-Minimis-Programmes einen oder mehrere Zuschüsse vom Staat haben möchte, muss künftig die geplanten Maßnahmen entsprechend den laufenden Nummern des BAG-Förderkataloges in der Richtlinie vorab konkret benennen. Er muss also erklären, in was er das Geld investieren will.

Darüber hinaus hat das Bundesverkehrsministerium den der Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug von 1.000 Euro auf 2.000 Euro angehoben und Fristen für die Vorlage des Verwendungsnachweises eingeführt, an deren Einhaltung wiederum die Auszahlungen gebunden sind. Letzteres soll verhindern, dass wie in den vergangenen Förderperioden die Mittel anfangs im großen Stil beantragt und später aufgrund schleppender Vorlage der Verwendungsnachweise langfristig gebunden sind. (ag)

Über die Details der De-Minimis-Förderung in der Periode 2016 informiert das Bundesamt auf seiner Homepage.

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KOMMENTARE


HP

12.01.2016 - 21:34 Uhr

Deminimis war mal als Ausgleich für Mautzahlungen gedacht, die Beantragung war in den letzten Jahren beamtentypisch "kompliziert" aber machbar. Was sich die Damen und Herren jetzt wieder haben einfallen lassen kann man nur mit weltfremd bezeichnen, ich hätte nicht gedacht, dass man eine umständliche Sache so sehr weiter "verumständlichen" kann.Warum muss man sich weiterhin mitten in der Nacht vor den Computer setzen um nach Stunden endlich seinen Antrag los zu werden. Warum können die Anträge nicht gleichberechtigt im Laufe des 1. Tages eingereicht werden.Warum, warum, warum.......ach ja, das Leben ist ja kein Ponyhof.......aber alles wird gut........hoffentlich?!?!?


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