Amsterdam/Hamburg. Das von somalischen Piraten gekaperte deutsche Containerschiff „Taipan" war nach Angaben der Hamburger Reederei Komrowski unter deutscher Flagge im Indischen Ozean unterwegs. Das sagte Geschäftsführer Roland Höger am Freitag der Nachrichtenagentur dpa. Er widersprach damit der Darstellung eines Rechtsanwalts der mutmaßlichen Piraten. Der Anwalt hatte vor dem Auslieferungsgericht in Amsterdam behauptet, die „Taipan" sei unter der Flagge der Bahamas gefahren. Mit diesem Argument versuchen die zehn verdächtigen Somalier, sich gegen eine Auslieferung an die Bundesrepublik zu wehren. Die mutmaßlichen Piraten sollen in Hamburg vor Gericht gestellt werden.
Juristisch zuständig seien die Bahamas und nicht Deutschland, erklärte der Rechtsanwalt Michiel Balemans am Freitag vor dem Auslieferungsgericht in Amsterdam. Demgegenüber hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft angegeben, die „Taipan" sei unter deutscher Flagge gefahren. Dies sei aber bislang nicht erwiesen, erklärte der Anwalt. Er forderte das Gericht auf, eine Prüfung zu veranlassen.
Die Piraten hatten kurz vor Ostern rund 500 Seemeilen von der somalischen Küste entfernt das deutsche Containerschiff „Taipan" gekapert. Am 5. April wurden sie bei einer Befreiungsaktion der niederländischen Marine überwältigt und festgenommen. Neun Tage später wurden sie mit dem Ziel einer raschen Überstellung an die deutsche Justiz von der niederländischen Luftwaffe nach Holland gebracht und dort in Untersuchungshaft genommen.
Anwalt: Schuld bislang nicht erwiesen
Der Anwalt kritisierte zudem, dass in dem deutschen Auslieferungsbegehren von Piraten und nicht von Verdächtigen die Rede sei. „Wir haben hier keine Männer mit Piraten-Augenklappen vor uns, ihre Schuld ist bislang nicht erwiesen." Ein weiterer Anwalt erklärte, alternativ zu den Bahamas könne das Verfahren auch in Holland geführt werden, da die niederländische Marine die mutmaßlichen Seeräuber gefangen genommen hatte.
Zu Beginn der Anhörung trennte das Gericht den Fall eines der Verdächtigen ab, weil dieser noch nicht 18 Jahre alt sei und damit unter das Jugendstrafrecht falle. Der mutmaßliche Pirat Abdelkadar Ahmed Warsami hatte sein Alter mit 13 angegeben. Ein Sachverständiger erklärte, er sei „wahrscheinlich 16".
Höchstrafen von bis zu 15 Jahren möglich
Für eine Entscheidung über die umstrittene Auslieferung der Somalier hat das Gericht nun zwei Wochen Zeit. Gegen das Urteil könne aber wiederum Einspruch erhoben werden, hieß es in Justizkreisen.
Die Haftbefehle der Hamburger Staatsanwaltschaft lauten auf versuchten erpresserischen Menschenraub und Angriff auf den Seeverkehr. Insgesamt drohen Höchststrafen von bis zu 15 Jahren. (dpa/tk)