26.08.2009 | Transport + Logistik

Prozessbeginn: Ex-Ricö-Chef wegen Betrugs vor Gericht

Göttingen. Dem ehemaligen Geschäftsführer des Transportunternehmens Ricö droht wegen systematischen Betrugs eine mehrjährige Haftstrafe. Der Strafprozess gegen den Ex-Chef der mittlerweile insolventen Spedition hat heute vor dem Göttinger Landgericht begonnen. Die Staatsanwaltschaft legt dem 45-jährigen Angeklagten P., der sich seit März 2009 in Untersuchungshaft befindet, unter anderem zur Last, dass er gebrauchte Fahrzeuge als Neufahrzeuge an Leasingfirmen verkauft habe. Die Liste der vorgeworfenen Straftaten ist umfangreich: gewerbsmäßiger Betrug, Untreue, Unterschlagung und Urkundenfälschung. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem Gesamtschaden in Höhe von 5,4 Millionen Euro.

Im Wesentlichen legt die Staatsanwaltschaft dem Ex-Ricö-Chef zur Last, veranlasst zu haben, dass bei zahlreichen geleasten Fahrzeugen die Fahrzeugidentifikationsnummern (FIN) und Typenschilder gegen neue FIN und neue Typenschilder, die Ricö als Fahrzeughersteller auswiesen, ausgetauscht wurden. Mit Hilfe zweier ebenfalls angeklagter Sachverständiger der Prüforganisation Dekra Magdeburg sollen dann falsche Gutachten erstellt worden sein, um mit Hilfe neuer Fahrzeugpapiere die Fahrzeuge an Leasingfirmen zu verkaufen. In den von den Dekra-Mitarbeitern erstellten Gutachten seien die gebrauchten Fahrzeuge dann als Neuwagen bezeichnet worden.

Mitangeklagt ist auch ein 45-jähriger ehemaliger Fuhrparkleiter von Ricö, dem Beihilfe zum Betrug, zur Unterschlagung und Urkundenfälschung des Ex-Geschäftsführers vorgeworfen wird.

Weiterhin soll P. laut Staatsanwaltschaft etwa 225.000 Euro sowie Tantiemen in Höhe von 80.000 Euro aus dem Firmenvermögen entnommen haben, obwohl er habe wissen müssen, dass Ricö bereits seit längerem zahlungsunfähig sei.

Rechtsanwalt Matthias Waldraff, einer der drei Verteidiger des Ex-Ricö-Geschäftsführers, gab eine umfangreiche Verteidigererklärung ab, in der er die Persönlichkeit seines Mandanten in den Mittelpunkt stellte. Die Staatsanwaltschaft erhebe gegen diesen Vorwürfe, „die – träfen sie zu – mit seiner Biografie und seinem für das Unternehmen gezeigten Engagement und Einsatz nicht zu vereinbaren wären“. Zwar räume sein Mandant aus heutiger Sicht ein, Fehler gemacht zu haben. Dies betreffe vorrangig organisatorische und personelle Entscheidungen auf Leitungsebene. So treffe die Einschätzung einer Unternehmensberatung in einem Bericht vom Februar 2008 zu, dass die Organisation des Finanz- und Rechnungswesens mit dem Wachstum des Unternehmens nicht habe Schritt halten können. Im Kern hätten die in der Anklage gegen P. erhobenen Vorwürfe hier ihren Ursprung und nicht in einem etwa gezielten und geplanten „System P.", angelegt „zur Begehung von Straftaten", wie es die Anklageschrift suggeriere.

Zudem habe sein Mandant in der Zeit, als er die angeklagten Untreuetaten begangen haben soll, Einlagen in die Gesellschaft in Höhe von 100.000 Euro vorgenommen. Auch Geschäftsführergehälter habe er sich zuletzt nicht mehr auszahlen lassen. Zu keinem Zeitpunkt habe er bewusst und vorsätzlich seiner Gesellschaft Schaden zufügen wollen.

Dass Insolvenz angemeldet werden musste, sei nicht das Ergebnis krimineller Handlungen seines Mandanten. Dieser sei dazu gezwungen worden, weil ein großes deutsches Kreditinstitut eine mündlich gegebene Kreditzusage über 50 Millionen Euro gebrochen hätte. Infolge dieser Bank-Entscheidung seien auch andere Geschäftspartner – trotz voller Auftragsbücher bei Ricö – nicht zu einer Verlängerung ihres geschäftlichen Engagements bereit gewesen.

Zudem habe sein Mandant stets mit Justizorganen kooperiert und sich dem Verfahren nicht durch Flucht entzogen, betonte Rechtsanwalt Waldraff. Seit der Verhaftung leide P. unter massiven psychischen Problemen. Daher sei es ihm nicht möglich gewesen, die gerichtliche Hauptverhandlung im erforderlichen Maße mit seinen Anwälten vorzubereiten. Zudem sei vollständige Akteneinsicht erst während der vollzogenen Untersuchungshaft gewährt worden.

Die Verteidiger der drei Mitangeklagten beantragten, die Hauptverhandlung auszusetzen, da nicht sicher sei, dass sie vollständige Akteneinsicht erhalten hätten oder da die Zeit zur Vorbereitung zu kurz gewesen sei. Nach aktuellem Stand soll die Hauptverhandlung am 2. September fortgesetzt werden. (kap)

 
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