Polizei soll Fernzugriff auf Tachographendaten erhalten

01.06.2012 11:48 Uhr
Der neue Digitacho soll auch bei der Parkplatzsuche helfen

EU-Abgeordnete stellen Weichen für neuen Digitacho. Polizei und Überwachungsbehörden sollen Zugriff auf Daten erhalten

Brüssel. Polizei und Behörden sollen künftig Daten des digitalen Tachographen aus der Ferne abfragen und kontrollieren können. Darauf einigten sich heute die Mitglieder des Verkehrsausschusses des Europaparlaments in Brüssel. Die Fernabfrage soll dafür sorgen, dass nur diejenigen Fahrzeuge für Kontrollen aus dem Verkehr gezogen werden, bei denen tatsächlich Verstöße festgestellt werden. Alle anderen Fahrzeuge sollen nicht durch unnötige Stopps Zeit verlieren.

Die Einigung erfolgte im Rahmen einer umfassenden Abstimmung über die Regeln für eine neue Generation der Digi-Tachos. Demnach soll der Digi-Tacho durch die generelle Anbindung an den satellitenbasierten Dienst GNSS zu einer multifunktionalen Plattform erweitert werden. Unterschiedliche Informationen könnten dadurch über nur ein Gerät an den Fahrer gelangen. Verkehrsleitungen aufgrund von aktuellen Verkehrssituationen oder das Auffinden eines Parkplatzes wären dann zum Beispiel möglich. Die Einsicht von außen in persönliche Daten und die geographische Position des stehenden Fahrzeugs sollen nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Fahrers erlaubt sein. Dadurch wollen die Politiker die Privatsphäre der Fahrer schützen.

Zusammenlegung von Fahrerkarte und Führerschein

Die umstrittene Zusammenlegung von Fahrerkarte und Führerschein soll nach Verabschiedung des Gesetzes zunächst von der EU-Kommission in einem Praxistest erprobt werden. 24 Monate soll die EU-Behörde dafür Zeit haben. Erst danach soll entschieden werden, ob eine Zusammenführung erfolgen soll oder nicht.

Bei den ebenfalls umstrittenen Ausnahmeregelungen zur Digi-Tacho-Pflicht entschied sich die Mehrheit des Ausschusses für einen Kompromiss. So sollen Fahrer, die nicht weiter als 100 Kilometerfahren, das Gerät nicht einschalten müssen. Ganz vom Einbau und der Nutzung des Digi-Tachos ausgenommen sein sollen nicht hauptberufliche Fahrer, die sich nicht weiter als 150 Kilometervon ihrem Unternehmenssitz bewegen. Dazu zählen vor allem Handwerker, die mit Kleinlastern zu ihren Kunden fahren. Gerade die deutschen Abgeordneten von CDU, FDP und SPD hatten sich für diese Ausnahmen stark gemacht und sogar noch weiterreichende Ausnahmen beantragt.

Über die endgültigen Positionen des Europaparlaments muss das Plenum abstimmen. Das wird voraussichtlich in der Juli-Sitzung geschehen. Das Ergebnis aus dem Ausschuss gilt dabei als richtungsweisend. Die EU-Verkehrsminister werden sich wahrscheinlich erst nach der Sommerpause im EU-Rat auf ihre Positionen festlegen. Bevor die Verordnung, die dann in allen EU-Mitgliedsstaaten gleich gelten wird, verabschiedet wird, müssen Rat und Parlament sich auf einen gemeinsamen Abschlusstext einigen. (kw) 

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