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"Poliscan Speed": OLG Frankfurt will neues Urteil zu Laserblitzern

03.03.2010 16:18 Uhr
"Poliscan Speed": OLG Frankfurt will neues Urteil zu Laserblitzern
Das OLG Frankfurt bestätigte Restzweifel an der von "Poliscan Speed"-Geräten gemessenen Geschwindigkeit

Gericht bestätigt "Restzweifel" an gemessener Geschwindigkeit / Genaue Unterlagen über Funktionsweise des Geräts fehlen

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Frankfurt/Main. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat eine neue Verhandlung über eine mit dem umstrittenen Laserblitzer „Poliscan Speed“ gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung angeordnet. Eine Frau aus Mittelhessen sei im Mai 2009 nach der Messung 40 Stundenkilometer zu schnell gefahren, teilte das OLG am Mittwoch mit. Deswegen hatte sie einen Bußgeldbescheid erhalten, gegen den sie Einspruch beim Amtsgericht Dillenburg einlegte, das sie im Oktober vergangenen Jahres freisprach. Dies begründete das Gericht, es gebe „zumindest Restzweifel, ob die mit dem nicht standardisierten Poliscan Speed-Messverfahren ermittelte Geschwindigkeit zutreffend“ sei. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft habe der Bußgeldsenat des OLG den Freispruch aufgehoben und die Sache erneut dem Amtsgericht vorgelegt, teilte das OLG mit. Der Senat habe die Begründung des Amtsgerichts lückenhaft gefunden. Deshalb könne sie keinen Freispruch tragen. Das Amtsgericht habe seine Zweifel an dem Messverfahren darauf gestützt, dass die Messung nicht nachträglich überprüft werden könne, weil genaue Unterlagen über die Funktionsweise dieses Lasermessgeräts fehlten. Das OLG hat in seinem Beschluss offengelassen, ob „Poliscan Speed“ der Wiesbadener Firma Vitronic ein anerkanntes und standardisiertes Messverfahren ist. Die Messung sei aber nicht mit der Begründung anzufechten, dass sie nachträglich nicht überprüfbar ist. Dies sei auch bei anderen - standardisierten - Lasermessverfahren der Fall. (dpa)

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