Bei der Ladungssicherung sind sowohl der Fahrer, als auch der Fahrzeughalter und der Verlader in der Verantwortung. Alle drei Parteien können bei Verstößen belangt werden. Die Verantwortlichkeiten teilen sich grundsätzlich wie folgt auf:
Der Fahrer muss die Ladung samt Ladungssicherungshilfsmitteln sowie Verladeeinrichtungen so sichern, dass diese selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen. Dazu sind die anerkannten Regeln der Technik (wie die VDI- Richtlinien 2700ff) zu beachten.
Der Fahrzeughalter muss ein geeignetes Fahrzeug zur Verfügung stellen, das die Verkehrssicherheit gewährleistet. Dazu zählt auch die Mitgabe von geeigneten und ausreichenden Ladungssicherungshilfsmitteln, die es ermöglichen, eine ordnungsgemäße Ladungssicherung durchzuführen. Nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaft hat der Fahrzeughalter dafür zu sorgen, dass gewerblich eingesetzte Fahrzeuge mit Pritschenaufbauten und Tieflader mit Zurrpunkten ausgerüstet sind.
Der Verlader (Leiter der Ladearbeiten) muss ebenfalls dafür sorgen, dass die Ladung verkehrssicher verstaut und gegen Herabfallen besonders gesichert ist.
Einige Beispiele aus dem Bußgeldkatalog finden Sie in dem beigefügten PDF. (rs)
- Beispiele für Bußgelder (13.6 KB, PDF)