Paris. Vor der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Regulierung der Bahnfracht durch den Senat, die Zweite Kammer des Landes, hat die französische Regierung einen Textpassus zur künftigen Regelung von Kabotageleistungen im Straßengüterverkehr eingefügt. Das berichtete das Pariser Fachmagazin „Transports Actualités“. Die vorgesehene Rahmenregelung begrenzt solche Leistungen ausschließlich auf Transporte innerhalb der Europäischen Union und befristet sie auf sieben Tage im Anschluss an einen internationalen Transport. Hat der internationale Transport Frankreich selbst als Ziel, sollen maximal drei Kabotage-Transporte gestattet sein, wobei jeweils dasselbe Fahrzeug benutzt werden muss wie für die Herfahrt. Handelt es sich um Transittouren, will Paris für diese nur eine einzige Kabotage-Leistung erlauben, und zwar binnen drei Tagen nach Ankunft des Fahrzeugs auf französischem Boden. Die Transitfahrten soll ihrerseits spätestens sieben Tage nach Abladen der Last erfolgt sein, die im Rahmen eines internationalen Transports durchgeführt wurde. Inzwischen hat das Brüsseler Botschafter-Gremium Coreper erklärt, es stehe außer Frage, dass man den mühsam erreichten Kabotage-Kompromiss noch einmal überprüfen und der vom Straßburger Europaparlament gewünschten völligen Liberalisierung jenes Transportsektors zustimmen werde. (jb)
Paris will Kabotage-Transportradius auf Europa beschränken
Der Gesetzentwurf sieht klare Zeitrahmen vor