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Nehm beklagt ungleiches Recht bei Alkoholsündern

28.01.2016 10:13 Uhr
Nehm beklagt ungleiches Recht bei Alkoholsündern
Der Präsident des Verkehrsgerichtstages in Goslar, Kay Nehm, fordert bundesweit einheitliche Regelungen für die MPU
© Foto: Picture Alliance/dpa/Peter Steffen

Der Präsident des Verkehrsgerichtstages kritisiert, dass es in den Bundesländern unterschiedliche Regeln gibt und fordert den Gesetzgeber auf, dies zu ändern.

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Goslar. Eine uneinheitliche Rechtsprechung für Promille-Sünder in Deutschland hat der Präsident des Verkehrsgerichtstages (VGT), Kay Nehm, beklagt. Während in vielen Bundesländern alkoholauffällige Kraftfahrer erst bei einem Wert von 1,6 Promille zum sogenannten Idiotentest müssten, liege die Grenze in anderen Ländern bei 1,1 Promille, sagte Nehm am Mittwoch in Goslar bei der Auftaktpressekonferenz des VGT. „Es geht ein Riss durch die Gerichte in Deutschland“, beklagte der frühere Generalbundesanwalt bezüglich der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Er forderte den Gesetzgeber auf, „ein Machtwort zu sprechen“ und für eine einheitliche Regelung zu sorgen.

In Baden-Württemberg, Bayern und Berlin müssen Alkoholsünder derzeit schon jetzt ab 1,1 Promille zur Begutachtung. Dies führe zu einer Art MPU-Tourismus, sagte Nehm. „Wenn jemand davon ausgehen muss, dass eine MPU auf ihn zukommt, meldet er seinen Wohnsitz in ein Bundesland um, in dem eine andere Rechtsprechung herrscht.“ 2014 mussten in Deutschland knapp 45 000 Kraftfahrer nach Alkoholdelikten eine MPU absolvieren. Nur wer den Test besteht, bekommt den Führerschein zurück.

Uneinigkeit herrscht unter den Fachleuten allerdings darüber, wie eine einheitliche Regelung aussehen soll. Der ACE zum Beispiel plädiert für 1,1 Promille. „Wer ernsthaft mehr Verkehrssicherheit erreichen will, darf bei Alkoholsündern keine Gnade walten lassen“, sagte ACE-Mann Schleichert. Verkehrsanwälte dagegen sprechen sich für die Beibehaltung beziehungsweise die Einführung der 1,6-Promille-Grenze aus. „Ein Bürger, der einmal mit 1,1 Promille erwischt wird, ist deshalb noch kein notorischer Trinker, der auch zur MPU muss“, sagte der Vorsitzende der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, Jörg Elsner. Das sei ein unzulässiger Generalverdacht. „Dieses Misstrauen hat der Bürger nicht verdient“, so Elsner. Auch der Verkehrsclub AvD hält die Herabsetzung der Promillegrenze für unverhältnismäßig.

Der 54. Verkehrsgerichtstag wird von knapp 2000 Experten aus zwölf Ländern besucht. Sie diskutieren in acht Arbeitskreisen über den sogenannten Idiotentest und weitere aktuelle Verkehrsthemen. Auf das größte Interesse bei den Fachleuten stößt die Frage, ob die obligatorische Blutprobe für Alkoholfahrer mit mehr als 1,1 Promille abgeschafft werden und generell durch Atemalkoholanalysen ersetzt werden kann. (dpa/ag)

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