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Zoll bemängelt viele Verstöße bei KEP-Diensten

15.02.2019 11:50 Uhr
Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zoll Mindestlohn
Bei den Kontrollen waren insgesamt 2923 Zollbeamte bundesweit im Einsatz
© Foto: Hauptzollamt Potsdam

Bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung hat der Zoll in einer großangelegten Aktion kürzlich Kurier-, Express- und Paketdienstleister auf Einhaltung des Mindestlohngesetzes kontrolliert. Jetzt liegen erste Ergebnisse vor.

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Bonn. Am 8. Februar 2019 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Branche der Kurier-, Express- und Paketdienstleister. Seit dem 1. Januar 2019 gilt in dieser Branche der allgemeine Mindestlohn von 9,19 Euro je Stunde. Die Branche stand zuletzt häufiger wegen unzulässiger Arbeitsbedingungen in der Kritik.

Bereits in den frühen Morgenstunden des vergangenen Freitags waren insgesamt 2923 Zollbeamte bundesweit im Einsatz und haben 12.135 sowohl in- als auch ausländische Fahrer nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Ziel der Schwerpunktprüfung war es, unangemessene Arbeitsbedingungen in der Branche Kurier, Express- und Paketdienstleister aufzudecken. Deshalb wurden insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft. Zudem wurde der Zoll durch 222 Beschäftigte der Finanzbehörden, Ordnungsämter und der Polizei unterstützt. Neben den Befragungen der Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen wurden in 356 Fällen Geschäftsunterlagen der Unternehmen überprüft.

Einleitung von 25 Strafverfahren

Die bisherigen Erkenntnisse führten zur Einleitung von 25 Strafverfahren wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegaler Beschäftigung von Ausländern. Ferner wurden 49 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und ausländerrechtliche Bestimmungen eingeleitet. In 2143 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich. Die Prüfungen sind laut der Zollbehörde noch nicht abgeschlossen. (tb)

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