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Vaterschaftsurlaub – Schadensersatzanspruch geltend machen

05.04.2024 14:09 Uhr | Lesezeit: 6 min
Vater spielt im Bett mit seinem kleinen kleinen Kind
Eltern, deren Kind nach dem 2. August 2022 geboren wurde, haben möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz
© Foto: Anchiy/GettyImages

Erhalten Väter ab 2024 die Möglichkeit, auch rückwirkend Vaterschaftsurlaub zu beantragen? Was sind die Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch? Und wie sollen Väter ihre Auszeit für die Familiengründung gestalten können?

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Als Elternteil ist die Geburt eines Kindes ein wahrhaft einzigartiger Moment im Leben. Die Freude, der Stolz und die Verantwortung sind überwältigend. Es ist der Beginn eines neuen Kapitels voller Liebe und Fürsorge. Doch was passiert, wenn der Staat seine Verantwortung gegenüber den Eltern nicht erfüllt wenn es um den Vaterschaftsurlaub geht? In Deutschland hat der Gesetzgeber bisher die Vereinbarkeitsrichtlinie der EU, die Vätern Vaterschaftsurlaub gewähren soll, noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Das bedeutet, dass Eltern, deren Kind nach dem 2. August 2022 geboren wurde und die aufgrund fehlender Gesetzesumsetzung keinen Vaterschaftsurlaub nehmen konnten, möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz haben. Doch wie können sie diesen Anspruch geltend machen?

Der Rechtsdienstleister myRight hat betrachtet, wie die rechtlichen Ansprüche von Eltern im Zusammenhang mit dem fehlenden Vaterschaftsurlaub aussehen, sowie sich mit dem Arbeitsrecht, Elterngeld, Kündigungsschutz und relevanten Gesetzen wie dem "Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz" sowie dem Mutterschutzgesetz auseinandergesetzt. Außerdem haben sie untersucht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Schadensersatzanspruch stellen zu können, sowie die Höhe des Schadensersatzes und wie man am besten einen Rechtsbeistand beauftragen kann, um den Anspruch durchzusetzen. Abschließend wurde der Vaterschaftsurlaub 2024 umrissen.

Vaterschaftsurlaub in Deutschland: Fehlende Umsetzung der EU-Richtlinie

Obwohl die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige bis zum 2. August 2022 hätte umgesetzt werden sollen, hat Deutschland dies bisher versäumt. Das Bundesfamilienministerium argumentiert, dass die umfassenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld bereits ausreichende Maßnahmen darstellen. Die EU-Kommission hingegen hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Der Vaterschaftsurlaub, im Gegensatz zum Elterngeld, bezieht sich explizit auf die Geburt des Kindes und kann kurzfristig vor der Geburt genommen werden.

Anspruch auf Schadensersatz bei fehlender Richtlinienumsetzung

Die fehlende Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben hinsichtlich des Vaterschaftsurlaubs in Deutschland hat weitreichende Konsequenzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der bekannten Francovich-Entscheidung festgestellt, dass betroffenen Personen ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen kann, wenn ein Mitgliedstaat eine EU-Richtlinie nicht in nationales Recht umsetzt. Dies bedeutet, dass Deutschland möglicherweise für den entstandenen Schaden infolge der fehlenden Richtlinienumsetzung schadensersatzpflichtig ist. Die Francovich-Entscheidung des EuGH legt den Grundstein dafür, dass Personen einen Schadensersatzanspruch gegen den Mitgliedstaat geltend machen können, wenn dieser seine Verpflichtung zur Umsetzung von EU-Richtlinien nicht erfüllt. Im konkreten Fall der fehlenden Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie in Deutschland bedeutet dies, dass Familien, die aufgrund der nicht umgesetzten Richtlinie keinen Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen konnten, möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz haben. Die Amtshaftung kommt ins Spiel, wenn eine staatliche Stelle ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt und dadurch Schaden entsteht. In diesem Fall könnte die fehlende Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie durch Deutschland als Verstoß gegen die Amtspflicht angesehen werden. Die entstandenen Schäden, die aufgrund der fehlenden Möglichkeit des Vaterschaftsurlaubs entstanden sind, könnten somit als Grundlage für einen Schadensersatzanspruch dienen.

Voraussetzungen für den Schadensersatzanspruch

Um einen Schadensersatzanspruch geltend machen zu können, müssen Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies betrifft Eltern, deren Kind zwischen dem 2. August 2022 und der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Vaterschaftsurlaub geboren wurde. Dafür muss gegeben sein, dass die Eltern ein Arbeitsverhältnis haben, das den Bestimmungen des Unionsrechts entspricht. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, können betroffene Eltern einen Schadensersatzanspruch geltend machen und somit möglicherweise finanzielle Entschädigung für den nicht gewährten Vaterschaftsurlaub erhalten.

Höhe des Schadensersatzes für Vaterschaftsurlaub

Wenn ein Arbeitnehmer in Deutschland aufgrund der Nichtgewährung von Vaterschaftsurlaub während der Geburt seines Kindes einen Schaden erlitten hat, besteht ein Anspruch auf Ersatz dieses Schadens. Die Höhe des Schadensersatzes orientiert sich an dem Wert des Erholungsurlaubs, den der Geschädigte stattdessen in Anspruch nehmen musste. Dabei sieht die Vereinbarkeitsrichtlinie der EU vor, dass die Vergütung während des Vaterschaftsurlaubs der Entgeltfortzahlung entsprechen soll.

Vaterschaftsurlaub 2024 - Wie lange ist er geplant?

Der Vaterschaftsurlaub im Jahr 2024 soll mindestens zehn Tage dauern und für Väter sowie zweite Elternteile nach der Geburt des Kindes gelten. Dieser Urlaub wird bezahlt und soll durch eine Verankerung im Mutterschutzgesetz rechtlich abgesichert werden. Die genaue Dauer des Vaterschaftsurlaubs ist noch nicht festgelegt, jedoch wird erwartet, dass das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Jahr 2024 in Kraft treten wird.

Vaterschaftsurlaub 2024 - Was ist geplant?

Das Ziel des geplanten Vaterschaftsurlaubs im Jahr 2024 ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern zu verbessern. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) möchte Eltern dabei unterstützen, eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit zu erreichen. Durch die Einführung des Vaterschaftsurlaubs sollen Vätern die Möglichkeit gegeben werden, von Anfang an eine enge Bindung zu ihrem Kind aufzubauen. Das geplante Gesetz hat auch das Potenzial, die Familienfreundlichkeit in Unternehmen zu fördern und Arbeitsumgebungen zu schaffen, die es Eltern ermöglichen, ihre Verantwortung in der Familie mit ihrem Beruf zu vereinbaren.

Partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit

Die geplante Einführung des Vaterschaftsurlaubs hat das Ziel, eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit zu fördern. Oftmals tragen Mütter einen Großteil der Verantwortung für die Kindererziehung und den Haushalt, während Väter stärker beruflich eingebunden sind. Durch die Möglichkeit eines Vaterschaftsurlaubs wird den Vätern die Gelegenheit gegeben, sich von Anfang an aktiv in die Betreuung und Erziehung ihres Kindes einzubringen. Dies kann zu einer ausgeglicheneren Aufteilung der Familienarbeit führen und langfristig die partnerschaftliche Gleichstellung von Eltern unterstützen.

Familienfreundlichkeit in Unternehmen

Die Einführung des Vaterschaftsurlaubs im Jahr 2024 kann auch die Familienfreundlichkeit in Unternehmen fördern. Indem Vätern die Möglichkeit gegeben wird, Zeit mit ihrem neugeborenen Kind zu verbringen und sich aktiv in die Betreuung einzubringen, können Unternehmen ein familienfreundliches Arbeitsumfeld schaffen. Dies kann dazu beitragen, dass sich Eltern besser mit ihrem Arbeitgeber verbunden fühlen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert wird. Familienfreundliche Unternehmen haben oft eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit, eine bessere Mitarbeiterbindung und können attraktiver für Fachkräfte sein, die eine ausgewogene Work-Life-Balance suchen.

Vaterschaftsurlaub 2024 - Rechtlicher Anspruch und Umsetzung

Nach dem Gesetzesentwurf für den Vaterschaftsurlaub ab 2024 haben Väter und zweite Elternteile einen rechtlichen Anspruch auf die bezahlte Freistellung nach der Geburt des Kindes. Der Vaterschaftsurlaub soll unabhängig von der Betriebszugehörigkeit oder Beschäftigungsdauer gelten. Zusätzlich zum Vaterschaftsurlaub können Eltern auch Elterngeld und Elternzeit beantragen, um eine längere Auszeit vom Beruf zu nehmen. Mit dem Elterngeldplus haben Eltern die Möglichkeit, die Dauer des Elterngeldbezugs zu verlängern und somit finanzielle Unterstützung für eine längere Zeit zu erhalten. Flexible Arbeitszeitmodelle spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, um die Betreuung des Kindes mit der beruflichen Tätigkeit in Einklang zu bringen. Durch die Möglichkeit von Teilzeitarbeit, flexiblen Arbeitszeiten oder Homeoffice-Optionen können Eltern ihre Arbeitszeit an die Bedürfnisse der Familie anpassen. Die Kombination aus Vaterschaftsurlaub, Elterngeldplus und flexiblen Arbeitszeitmodellen trägt dazu bei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Eltern eine bessere Work-Life-Balance zu ermöglichen.

Vaterschaftsurlaub 2024 - Finanzierung

Die Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs im Jahr 2024 ist noch Gegenstand von Diskussionen. Das Familienministerium schlägt vor, die Kosten über die U2-Umlage zu finanzieren, die bereits existiert und von allen Arbeitgebern gezahlt wird. Diese Umlage soll die Kosten abdecken, die Arbeitgebern durch den Mutterschutz entstehen. Allerdings gibt es Bedenken, dass dies zu einer weiteren Belastung für die Unternehmen führen könnte. Alternativ könnte der Vaterschaftsurlaub über Steuergelder finanziert werden. Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll jedoch sichergestellt werden.

Sonderurlaub bei der Geburt - Aktuelle Regelungen

Derzeit gibt es in Deutschland bereits Regelungen für einen Sonderurlaub bei der Geburt eines Kindes. Die Länge dieses Urlaubs ist gesetzlich nicht festgelegt und kann je nach Betriebsvereinbarung, Tarif- oder Arbeitsvertrag variieren. Üblicherweise dauert der Sonderurlaub ein bis drei Tage. Ob unverheiratete Männer einen Anspruch auf Sonderurlaub haben, ist umstritten. Mit dem geplanten Vaterschaftsurlaub ab 2024 soll ein klarer Rechtsanspruch für Väter und zweite Elternteile geschaffen werden.

Vaterschaftsurlaub beantragen

Für Väter und zweite Elternteile, die den Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen möchten, gibt es vorerst keine Übergangslösung, da das geplante Gesetz für den Vaterschaftsurlaub ab 2024 noch nicht in Kraft getreten ist. Sie können aber stattdessen die Elternzeit beantragen. Die genauen Antragsmodalitäten können je nach Unternehmen unterschiedlich sein. Einige Unternehmen stellen spezielle Formulare zur Verfügung, während andere eine formlose schriftliche Anfrage bevorzugen. Es ist ratsam, sich vorab beim Arbeitgeber oder der Personalabteilung zu informieren, um die richtigen Schritte zur Beantragung des Vaterschaftsurlaubs zu erfahren. Sobald der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub gesetzlich vorgesehen ist, bedarf es höchstwahrscheinlich keines gesonderten Urlaubsantrags. Väter und zweite Elternteile haben dann automatisch das Recht, den vorgesehenen Vaterschaftsurlaub zu nehmen.

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