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Haftung im Frachtrecht: Vorrang für Energie

08.09.2022 11:18 Uhr
Energie Fracht Recht
Bei Gasmangel könnten auch mit Kohle betriebene Reservekraftwerke einspringen. Doch ohne Kohle läuft nichts
© Foto: Johannes Glöckner|Johannes Glöckner/picture-alliance

Das Kabinett hat Ende August eine Verordnung verabschiedet, die unter anderem dem Transport von Kohle und Öl auf der Schiene einen Vorrang einräumt. Aber wer haftet bei Verspätungen?

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Der Vorrang gilt nur, wenn der "unterbrechungsfreie Betrieb" von Anlagen wie Kraftwerken, Raffinerien oder Tanklagern gefährdet ist. Diese Verordnung ist seit dem 29. August in Kraft und gilt für sechs Monate. Von der Energiesicherungstransportverordnung sind nur bestimmte Strecken betroffen, auf denen ein Transport zum Beispiel von einem Hafen zu einem Kohlekraftwerk stattfindet. Diese sind festgelegt in einem "Energiekorridor-Netz": rund 400 Trassen im Zusammenhang mit Öltransporten und rund 40 bezüglich Kohle und anderer Energieträger.

Die Trassenanmeldung für einen Energievorrang von Kohle oder Öl muss zum Beispiel ein Kraftwerksbetreiber, Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), Verlader oder Spediteur spätestens zehn Tage vorher bei einem Eisenbahninfrastrukturbetreiber wie DB Netz anmelden. Als letzte Möglichkeit könnten Kapazitätszuweisungen anderer Unternehmen gekündigt werden.

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