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EU-Gericht entscheidet über Luftschutzabgabe im Flugverkehr

20.12.2011 16:27 Uhr
EU-Gericht entscheidet über Luftschutzabgabe im Flugverkehr
Geht es nach der EU, müssen auch amerikanische Fluglinien mit Luftverschmutzungsrechten handeln
© Foto: Fotolia/Andrew Doran

Fluglinien aus den USA, China und Indien laufen gegen die zum 1. Januar geplante Regelung Sturm / US-Außenministerin droht mit Vergeltung

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Brüssel. Im Streit um die Beteiligung amerikanischer Fluglinien am europäischen Handel mit Luftverschmutzungsrechten entscheidet am Mittwoch das höchste EU-Gericht in Luxemburg. Fluglinien aus den USA, China und Indien laufen gegen die Regelung, die am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, Sturm Dann müssen Airlines für Flüge von, nach oder in Europa Rechte zum Ausstoß klimaschädlicher Gase kaufen.

Die Kläger stellen unter anderem das Recht der EU in Frage, ausländische Fluggesellschaften zur Teilnahme an diesem System zu verpflichten. Damit nämlich wolle die EU eigenes Recht außerhalb ihres Hoheitsgebiets anwenden, so der Vorwurf.

US-Außenministerin Hillary Clinton hat bereits mit Vergeltungsmaßnahmen gedroht, sollte der EuGH nicht im Sinne der Fluglinien entscheiden. Clinton habe vergangene Woche gemeinsam mit US-Verkehrsminister Raymond LaHood einen Brief an führende Vertreter der EU-Kommission geschrieben, in dem beide dem EU-Vorhaben eine klare Absage erteilen, berichtet die "Financial Times Deutschland" (Dienstag).

Sollten sich die Richter nach dem Gutachten der EUGH-Generalanwältin Juliane Kokott vom Oktober richten, sieht es für die Airlines schlecht aus. Kokott hatte in ihrer Stellungnahme die Klage zurückgewiesen und das Recht der EU bekräftigt, das Emissions-Handelssystem auf den Flugverkehr auszudehnen. Meist richten sich die Luxemburger Richter nach der Einschätzung ihrer Generalanwälte. (dpa)

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