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Musterklauseln gegen Wartezeiten an der Rampe

12.07.2012 16:50 Uhr
Musterklauseln gegen Wartezeiten an der Rampe
Lange Wartezeiten an der Rampe führen zu Verspätungen in der gesamten Supply Chain
© Foto: Fotolia/Ilan Amith

Ministeriums-Berater schlagen Änderungen des HGB sowie der Liefer- und Beförderungsverträge vor, um das LKW-Wartezeitenproblem an den Verladerampen zu lösen. BGL befürwortet die Vorschläge, Verlader kritisieren Musterklauseln. (Musterklauseln liegen als PDF-Download vor)

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Berlin. Die vom Bundesverkehrsministerium beauftragte Unternehmensberatung HWH hat rechtliche Änderungen zur Verminderung der Wartezeitprobleme an deutschen Lagerrampen vorgeschlagen. Beförderungs- und Lieferverträge sollen um eine Reihe von Musterklauseln ergänzt werden. Außerdem wird eine Änderung des Frachtführerrechts im Handelsgesetzbuch (HGB) vorgeschlagen, um die oftmals zu langen Wartezeiten für LKW-Transporteure an den Lagerrampen von Industrie und Handel zu reduzieren. Das geht aus dem Zwischenbericht "Schnittstelle Rampe" hervor, den HWH Mitte Juni im Ministerium präsentiert hat und der VerkehrsRundschau vorliegt.

Konkret schlägt die HWH Gesellschaft für Transport- und Unternehmensberatung in dem Zwischenbericht unter anderem vor, vertraglich eine finanzielle Kompensation zu fixieren, wenn die vereinbarten Be- und Entladezeiten nicht eingehalten werden. „Im Liefervertrag sollte der Absender mit dem Warenempfänger vereinbaren, dass dieser den LKW zu entladen hat, und dies innerhalb einer bestimmten Entladezeit mit Personal des Empfängers geschehen muss. Der Hinweis auf ein mit dem Beförderer vereinbartes Standgeld sowie die Vereinbarung, dass der Empfänger dem Absender das an den Frachtführer gezahlte Standgeld auf erste Anforderung zu erstatten hat, bieten sich an“, schreibt HWH im Zwischenbericht.

Änderungen im HGB

Und auch eine Änderung des Handelsgesetzbuches (HGB) empfehlen die Unternehmensberater: „Erwägenswert wäre eine gesetzliche Klarstellung, dass der abliefernde Unterfrachtführer einen eigenen Standgeldanspruch gegen den die Herausgabe des Gutes verlangenden Empfänger hat“, heißt es im HWH-Zwischenbericht. Dazu soll der § 421 Absatz 3 im HGB ergänzt werden um den Satz: „Ein Standgeld wegen Überschreitung der Entladezeit kann schuldbefreiend auch an den die Ablieferung vornehmenden ausführenden Frachtführer gezahlt werden.“

Musterklauseln als PDF-Download

Die vorgeschlagenen Musterklauseln seien aus rechtlicher Sicht geeignet, den notwendigen „Druck“ auf den Empfänger zur schnelleren Abfertigung an der Entladerampe auszuüben, urteilt die HWH im Zwischenbericht. Wichtig sei dabei aber ein Gleichklang der Einführung der Klauseln in Beförderungs- und Liefervertrag. Die Umsetzung in der Praxis hänge aber von der Verhandlungsstärke der jeweiligen Parteien ab, so die Berater des Ministeriums.

Die konkreten von HWH vorgeschlagenen Musterklauseln für den Liefer- und Beförderungsvertrag hat die VerkehrsRundschau in einem PDF-Download exklusiv für Online- und Premiumabonnenten zusammengestellt.

BGL für Umsetzung der Vorschläge

Befürwortet wird die Umsetzung der Musterklauseln und der HGB-Änderungen vom Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL). „Uns wäre es am liebsten, wenn die jetzt vorliegenden Vorschläge in Vorgaben durch den Gesetzgeber einfließen könnten. Durch entsprechende Änderungen im Handelsgesetzbuch könnte der bis dato nahezu rechtsfreie Raum an der Rampe endlich geregelt werden“, sagt Adolf Zobel, stellvertretender BGL-Hauptgeschäftsführer.

Verlader kritisieren Musterklauseln

Kritisiert werden die Vorschläge hingegen von mehreren Verladerverbänden: „Ich glaube nicht, dass wir mit den vorgestellten Musterklauseln weiterkommen. Dadurch wird das Problem nicht wirklich behoben. Insbesondere eine gesetzliche Festschreibung würde die individuellen, teils regionalen und auch sehr branchenbezogenen Probleme an den Rampen nicht lösen“, kommentiert Gunnar Gburek vom Bundesverband Materialfluss, Einkauf und Logistik (BME).

Teil des Aktionsplans Güterverkehr und Logistik

Im Rahmen des Aktionsplans Güterverkehr und Logistik hatte sich die Bundesregierung des vor allem von den Logistikverbänden beklagten Problems der zu langen Warte- und Standzeiten für die LKW-Fahrer an den Wareneingangstoren deutscher Läger angenommen. Der Bundesverkehrsminister beauftragte die HWH Gesellschaft für Transport- und Unternehmensberatung, „Lösungen zur Vermeidung von Wartezeiten an den Rampen“ zu erarbeiten. Mitte Juni präsentierten die Berater um Professor Paul Wittenbrink in einem Zwischenbericht ihre Vorschläge Vertreter mehrerer Branchenverbände. (ak)

Eine ausführliche Analyse des von HWH vorgestellten Zwischenberichts finden VerkehrsRundschau-Leser in der Magazin-Ausgabe 28/12 ab Seite 26 (Erscheinungstermin: 13. Juli 2012). Zum E-Paper  

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