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Mehr Fluglärm durch dritte Startbahn in München: Bürger klagt gegen Freistaat

11.01.2016 15:20 Uhr
Mehr Fluglärm durch dritte Startbahn in München: Bürger klagt gegen Freistaat
Der geplante Bau einer dritten Startbahn am Münchner Flughafen stößt vielen Anwohnern sauer auf. Einer zieht jetzt separat vor Gericht.
© Foto: Picutre Alliance/dpa/Rene Ruprecht

Dem Kläger geht es nicht darum, den Bau der dritten Bahn an sich zu Fall zu bringen. Statt dessen kritisiert er die Aufhebung einer bislang geltenden Lärmobergrenze.

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München. Die Baugenehmigung für die dritte Startbahn am Münchner Flughafen liegt längst vor und wurde höchstrichterlich bestätigt. Doch ein einzelner Bürger will nicht hinnehmen, dass der Fluglärm über seinem Haus in Kranzberg bei Freising deutlich zunehmen würde, sollte die vier Kilometer lange Piste tatsächlich kommen. Er klagt deshalb vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München gegen den Freistaat Bayern, der die Genehmigung für die 1,6 Milliarden Euro teure Landebahn bereits 2011 erteilt hat. An diesem Mittwoch (13. Januar) verhandelt das Gericht über die Klage.

Der einige Kilometer vom Flughafen entfernt wohnende Privatmann will nicht den Bau der dritten Landepiste an sich zu Fall bringen. Deshalb wurde seine Klage auch nicht im eigentlichen Startbahnprozess behandelt, der den 8. Senat des VGH 2013 und 2014 beschäftigte. Dem jetzigen Kläger geht es um die Aufhebung einer seit Jahrzehnten für den Münchner Flughafen geltenden Lärmobergrenze. Für den Bau der dritten Startbahn hob die Regierung von Oberbayern als Genehmigungsbehörde den sogenannten 62-Dezibel-Dauerschallpegel auf, den Flughafenanwohner hinnehmen müssen.

Kläger sieht sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt

Dies führe zu einer deutlich höheren Lärmbelastung auf seinem Grundstück, argumentiert der Kläger. Er werde in seinem grundrechtlich geschützten Eigentum beeinträchtigt und sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, begründet der Mann seine Klage. Der 8. VGH-Senat wird am Mittwoch unter Leitung des Vorsitzenden Richters Erwin Allesch über den Fall verhandeln. Mit einem Urteil ist an dem Tag nach Auskunft von Gerichtssprecher Klaus Löffelbein aber noch nicht zu rechnen.

Politisch liegt das Projekt dritte Startbahn ohnedies auf Eis. Zwar hat die Flughafengesellschaft München mit Bund, Freistaat und Landeshauptstadt als Eigentümer seit dem vergangenen Sommer höchstrichterlich bestätigtes Baurecht. Doch sieht sich die Münchner Rathausspitze an einen ablehnenden Bürgerentscheid aus dem Jahr 2012 gebunden.

Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) wollte nach einem Dialogverfahren mit Befürwortern und Gegnern ursprünglich Ende 2015 entscheiden, verschob das Votum aber nach Widerstand in seiner eigenen Landtagsfraktion. Der bayerische Regierungschef hat mehrfach betont, dass er bei stagnierender Zahl von Starts und Landungen derzeit keine Notwendigkeit für die dritte Piste sieht. In der CSU-Fraktion wollen jedoch viele Abgeordnete, dass die Landebahn endlich gebaut wird. (dpa)

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