16.10.2006 |

Mautbonusprogramm soll in Brüssel vorgelegt werden

Düsseldorf. Der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Jörg Hennerkes, hat angekündigt, dass das Bundesverkehrsministerium das Mautbonusprogramm bei der EU vorlegen wolle – und zwar „unabhängig davon, was die Gutachter sagen.“ Dies sagte Hennerkes auf der verkehrspolitischen Vortragsveranstaltung im Rahmen der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) am Freitag in Düsseldorf.

Das Mautbonusprogramm ist eines von drei Instrumentarien, mit denen die Bundesregierung das Harmonisierungsversprechen in Höhe von 600 Millionen Euro gegenüber dem Verkehrsgewerbe einlösen will. Die Chancen, dass die EU den derzeitigen Antrag genehmigt, werden unterschiedlich eingeschätzt. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hatte zuletzt zu verstehen gegeben, er werde nur dann den Weg nach Brüssel beschreiten, wenn es auch berechtigte Hoffnungen gibt, dass die EU das Mautbonusprogramm akzeptiert.

Derzeit nur von der EU notifiziert ist ein weiteres Instrument im Rahmen der Harmonisierung: das Förderprogramm für den Kauf umweltfreundlicher LKW. Tiefensee hatte irrtümlich vor einer Woche verkündet, die EU habe dazu bereits grünes Licht gegeben. Hennerkes sagte auf der BGL-Veranstaltung, sein Haus habe gegenüber der EU eine kurzfristige Entscheidung eingefordert, um zum 1. Januar wie angekündigt die LKW-Maut anzuheben. Für den 25. Oktober sei das nächste Gespräch in Brüssel geplant.

Auf ihrer Mitgliederversammlung haben die Delegierten des BGL Hermann Grewer im Amt als BGL-Präsident bestätigt. Auch die anderen Präsidiumsmitglieder wurden wieder gewählt. Neu hinzugekommen ist Claus-O. Herzig für Karl-Heinz Kohn, der bereits im Laufe der letzten Amtsperiode ausgeschieden ist.

Außerdem hat die Mitgliederversammlung beschlossen, gegen diejenigen Bundesländer zu klagen, die wegen vermeintlicher Mautflüchtlinge Fahrverbote auf Landesstraßen gegen LKW verhängen. Derzeit lässt der BGL ein Gutachten erstellen, das die Grundlage für eine Klage bilden und bis Ende Januar vorliegen soll. (cd)

 
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