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Massenkarambolage im Sandsturm: Geldstrafe für Lkw-Fahrer

10.11.2015 14:56 Uhr
Massenkarambolage im Sandsturm: Geldstrafe für Lkw-Fahrer
Bei einem Sandsturm fuhren damals Dutzende Fahrzeuge und LKW ineinander und brannten teilweise aus
© Foto: Picture Alliance/dpa/Bernd Wüstneck

Gut viereinhalb Jahre nach der tödlichen Massenkarambolage hat das Amtsgericht Rostock einen Lastwagenfahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

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Rostock. Im Prozess um einen tödlichen Massenunfall im Sandsturm bei Rostock im April 2011 ist ein 53-jähriger Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt worden. Der Richter sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der Lastwagenfahrer den Tod eines Autofahrers mitverursacht hat. Er sei auf der A 19 zu schnell in eine Sandwolke hineingefahren und mit einem vor ihm fahrenden Lastwagen zusammengestoßen. Dadurch sei der vordere Lkw in das Fahrzeug eines Ehepaares geschoben worden. Der Ehemann starb, die Frau wurde schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Lasterfahrer vorgeworfen, das Sichtfahrgebot verletzt zu haben.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verhandlung war nötig geworden, weil der 53-Jährige einem Strafbefehl widersprochen hatte. Darin war er zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zu diesem Zeitpunkt war die Staatsanwaltschaft noch von einer Alleinschuld des Mannes ausgegangen.

Von weiterem Lkw geschoben

Diese Auffassung konnte in der Hauptverhandlung nicht zweifelsfrei belegt werden, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten und ausgesagt, er habe seine Geschwindigkeit angepasst und sei rechtzeitig zum Stehen gekommen. Sein Fahrzeug sei von einem dritten Lkw in den Lastwagen vor ihm geschoben worden, der wiederum mit dem Auto kollidierte.

Sachverständige der Dekra hatten jedoch im Prozess nachgewiesen, dass die Kollision des dritten Lkw nicht alleine für den Tod des Mannes verantwortlich sein könne. Zudem müsse auch der Angeklagte entgegen seiner Aussage auf seinen Vordermann aufgefahren sein. Anders seien die Schäden an den Fahrzeugen nicht zu erklären.

Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Im Zweifel müsse für den Angeklagten geurteilt werden, da es nicht sicher sei, dass dessen Kollision den Tod des Autofahrers verursacht habe, sagte er in seinem Plädoyer. Der Angeklagte sagte in seinem Schlusswort, dass er den Tod des Mannes und der anderen Unfallopfer bedauere.

Bei der Massenkarambolage im Sandsturm mit 60 Fahrzeugen waren acht Menschen ums Leben gekommen. In einem ersten Prozess war eine Autofahrerin verwarnt und zu einer Geldstrafe von 9000 Euro auf Bewährung verurteilt worden. (dpa)

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KOMMENTARE


Walter

22.12.2015 - 06:40 Uhr

Es sollte auch eine Einbaupflicht von Abstandswarner Notbrems- und Spurhaltesystemen den serienmäßigen Abbiegeassistenten auch bei PKW bestehen.Das Notbrems System sollte auch auch auf die Bodenbeschaffenheit abgestimmt sein. Fast jeder zweite Fahrer ist der Meinung er müsste seinem Vordermann die Stoßstange polieren. Viele Unfälle passieren auch bei einem Fahrspur und Abbiege vorgang und nicht nur bei einem LKW Fahrer.


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