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Luftfrachtverkehr bleibt von Steuer befreit

26.09.2012 14:56 Uhr
Luftfrachtverkehr bleibt von Steuer befreit
Als Grund für die Nichtbesteuerung des Luftfrachtverkehrs nannte die Bundesregierung den intensiven internationalen Wettbewerb
© Foto: dapd/Martin Oeser

Die Bundesregierung hat als Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen erklärt, dass der Luftfrachtverkehr nicht mit Luftverkehrsteuer belastet werden soll.

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Berlin. Der Luftfrachtverkehr soll nicht mit Luftverkehrsteuer belastet werden. Dies erklärt die Bundesregierung am Mittwoch in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Subventionsabbau im Luftverkehr. „Der Luftfrachtverkehr wird nicht besteuert, da er in einem intensiven internationalen Wettbewerb steht und sehr preissensibel ist“, schreibt die Regierung. Durch die Nichtbesteuerung könnten Wettbewerbsnachteile der in Deutschland tätigen Unternehmen vermieden werden.

Auch gebe es keine Initiativen zur Einführung einer EU-weiten Kerosinsteuer. Zwar stehe die Regierung der Steuer offen gegenüber, aber auf einer Sitzung der europäischen Finanzminister im Mai 2005 hätten besonders EU-Mitgliedstaaten mit starkem Tourismus wie Spanien, Irland, Griechenland, Malta und Zypern die Steuer entschieden abgelehnt. Würde im Inland an den Flugverkehr ausgeliefertes Kerosin besteuert, hätten 2011 rund 4,8 Milliarden Euro zusätzliche Energiesteuereinnahmen erzielt werden können, hieß es von Seiten der Regierung. (bw)

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