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LKW-Sperrung in Dinkelsbühl ist rechtens

02.08.2010 14:18 Uhr
LKW-Sperrung in Dinkelsbühl ist rechtens
Kritiker des Urteils zur Sperrung der Bundesstraße für LKW: "Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach hat eine gefährliche Signalwirkung"
© Foto: adac

Verwaltungsgericht Ansbach weist Klage von 14 Spediteuren gegen die Sperrung der Bundesstraße 25 für LKW-Verkehre ab

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Ansbach. Die Bundesstraße 25 bei Dinkelsbühl bleibt weiterhin für Lastwagen gesperrt. Die Klage von 14 Spediteuren gegen das Lastwagen-Verbot wurde am Montag vom Verwaltungsgericht Ansbach abgewiesen. Wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte, wurden die der Sperrung zugrunde liegenden Bescheide vom Landratsamt Ansbach und der Stadt Dinkelsbühl für rechtmäßig erachtet.

Das Gericht war der Meinung, dass die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt seien. Einerseits liege im betroffenen Streckenabschnitt eine wesentliche Lärmbelastung vor, andererseits wurden Ermessensfehler vom Gericht nicht festgestellt. Die 14 klagenden Unternehmen hatten vor Gericht unter anderem argumentiert, die Anordnung sei ermessensfehlerhaft, weil eine Tempo-30-Zone für alle Verkehrsteilnehmer in Dinkelsbühl als Mittel zur Lärmentlastung nicht ausreichend geprüft worden sei. Das Gericht hat mit seiner Entscheidung nun allerdings bestätigt, dass die Verwaltung sich rechtmäßig verhalten hat.

In einer gemeinsamen Mitteilung üben die IHK Schwaben, der Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen (LBT) und der Landesverband Bayerischer Spediteure (LBS) Kritik an der Entscheidung der Ansbacher Richter: "Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach hat eine gefährliche Signalwirkung, weil damit die Tür zu ähnlichen kommunal motivierten Sperrungen für den LKW-Verkehr an vielen weiteren Orten aufgestoßen und ein Domino-Effekt ausgelöst wird." Es drohe nun ein "Fleckenteppich" von Durchfahrtsverboten und Ausnahmeregelungen.

"Aus unserer Sicht ist das ein fatales Signal, weil erstmals mit der Begründung von Mautausweichverkehren eine Straße für LKW gesperrt wird, die nicht parallel zu einer Autobahn verläuft", erklärt Sebastian Lechner, Hauptgeschäftsführer des LBT. "Der Verkehr auf der B 25 ist kein Mautausweichverkehr sondern Verkehr, der dort immer schon stattgefunden hat", ist Lechner überzeugt.

Die Verbände verweisen auf Bestrebungen in Baden-Württemberg, gleich mehrerer Straßen für den LKW-Verkehr zu sperren. Das Landratsamt Ostalbkreis und die Kreisstadt Ellwangen/Jagst haben eine komplette Korridorsperrung für den LKW-Verkehr zwischen der auf bayerischer Seite gelegenen B25 und der Autobahn A7 auf baden-württembergischer Seite beantragt.  Die Kommunen begründen ihren Antrag auf Aussperrung des LKW-Verkehrs mit der höheren Verkehrsbelastung durch LKW-Ausweichverkehr in Folge der Durchfahrtssperre in Dinkelsbühl auf der B 25. 

Das juristische Tauziehen um das LKW-Fahrverbot schwelt schon lange. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die Sperrung im Frühjahr 2008 prinzipiell für zulässig erklärt. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte das befristete Durchfahrtverbot erst im März um ein Jahr verlängert. Die Spediteure ließen am Montag noch offen, ob sie gerichtlich in den nächsten Instanzen weiter gegen die Sperre vorgehen wollen.(diwi/dpa) 

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