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Italien: Neue Meldepflicht für ausländische Fahrer

23.11.2016 10:50 Uhr
Italien: Neue Meldepflicht für ausländische Fahrer
Die elektronische Anmeldung von Kabotagebeförderungen ist künftig in Italien obligatorisch
© Foto: Picture Alliance/dpa/Lars Halbauer

Ab 26. Dezember 2016 ist die elektronische Anmeldung von dorthin entsendeten Arbeitnehmern vorgeschrieben - im Straßengüterverkehr sind nur Kabotagefahrten betroffen.

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Rom. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) berichtet, dass in Italien am 26. Dezember 2016 ein neues Gesetz zur Entsendung von Arbeitnehmern in Kraft tritt. Demnach müssen Arbeitnehmer, die nach Italien entsendet werden, spätestens am Vortag der Arbeitsaufnahme in Italien bis 24 Uhr beim italienischen Arbeitsministerium elektronisch angemeldet werden. Der Neuregelung gilt auch für Lkw-Fahrer. Die erforderlichen Unterlagen müssen die entsendenden Arbeitgeber innerhalb von fünf Tagen nach der elektronischen Meldung einreichen werden. Die elektronische Meldung soll laut dem BGL unter dem nachfolgenden Link erfolgen:

http://www.lavoro.gov.it/strumenti-e-servizi/Distacco-transnazionale/Pagine/default.aspx

Neues Gesetz gilt nur für Kabotage-Beförderungen

Ein Muster der vorgesehenen elektronischen Entsendeanmeldung in italienischer Sprache hat der BGL übersetzen lassen. Mitglieder können es beim Verband beziehen. Entgegen anderslautenden Informationen habe der italienische Verband Anita bestätigt, dass das neue Gesetz zur Anwendung der Entsenderichtlinie im Verkehrssektor in Italien nur auf Kabotagebeförderungen angewendet wird, betont der BGL. Demnach fallen bilaterale Verkehre und Transitverkehre nicht unter die neuen gesetzlichen Bestimmungen.

Im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz sei jedoch nach wie vor eine Vielzahl von Fragen offen, berichtet der BGL. So wurden bisher keine Details veröffentlicht, welcher Mindestlohn auf die nach Italien entsandten Lkw-Fahrer anzuwenden ist. In Italien existieren regional unterschiedliche Kollektivverträge für Fahrer im Straßengüterverkehr. Auch Einzelheiten hinsichtlich der Verpflichtung zur Benennung eines Repräsentanten in Italien seien bisher nicht bekannt. (tb)

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KOMMENTARE


Markus Nädler

25.03.2017 - 06:21 Uhr

Überall geht es nur um die LKW"s was ist mit den Bussen?Das nächste was mich stört, das nichts unternommen wird gegen die LKW-Raser und das die LKW´s schneller als 89 kmh fahren und im Überholverbot Überholen , ebenso der abstand zwischen den einzelnen LKW´s!Ich wünsche mir mehr Präsenz des BAG und der Polizei!Ebenso sollte man unseren Verkehrsminister Auffordern die Toleranz bei Geschwindigkeitsüberschreitung der LKW´s abzuschaffen und die strafen viiiiel höher machen!!!!!!!!!!!


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