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Italien: Neue Beschränkung für Gefahrguttransporte

16.01.2014 10:49 Uhr
Italien: Neue Beschränkung für Gefahrguttransporte
Dieses Schild weist auf die Beschränkung für Gefahrguttransporte hin
© Foto: Daniela Schulte-Brader

Auf der Autobahn Venedig - Triest wurde zwischen Cessalto und Venedig Ost ein Fahrverbot für bestimmte Gefahrguttransporte mit LKW eingeführt.

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Rom. Auf der Autobahn Venedig - Triest wurde auf dem Teilstück zwischen Cessalto und Venedig Ost ein Fahrverbot für bestimmte Gefahrguttransporte mit LKW über 3,5 Tonnen in beide Fahrtrichtungen eingeführt. Die Beschränkung, die seit 15. Januar 2014 und voraussichtlich für die Dauer eines Jahres gilt, greift täglich von 7:00 bis 19:00 Uhr.

Der Grund hierfür sind laut Mitteilung des Meraner Gefahrgutspezialisten Elmar Knoll Bauarbeiten für die dritte Fahrspur auf diesem Autobahnabschnitt. Die Maßnahme basiert auf einen Vorstoß der Berufsfeuerwehr Venedig und des Polizeikommandos für den Veneto mit der Überlegung in der Bauzeit das Risiko zu minimieren, da wegen der Bautätigkeit keine Haltebuchten bestehen und damit die öffentliche Sicherheit gefährdet sei.

Definition als Tunnel der Klasse C

Angelehnt an die Tunnelkategorien gemäß den Gefahrgutvorschriften ADR wurde dieser Autobahnabschnitt als Tunnel der Klasse C definiert. Laut Unterabschnitt 1.9.5.2.2 gelten die Beschränkungen für die angeführten Güter, also jene, die zu einer sehr großen und großen Explosion oder einem umfangreichen Freiwerden giftiger Stoffe führen können. Die circa 300 Gefahrguttransporte pro Monat auf diesem Streckenabschnitt müssen somit vorab von der Autobahn abfahren.

Die Maßnahme ist auf Kritik seitens der italienischen Berufsvertretung der Fuhrunternehmer gestoßen, die wegen des Umwegs höhere Kosten in Kauf nehmen müssen. Die Durchführung wurde mit Erlass der Präfekturen von Venedig und Triest vom 27. November 2013 in Kraft gesetzt. Eine Verlängerung dieser Maßnahme ist nicht ausgeschlossen, hängt sie doch von der Beurteilung der Einbringer ab. (gg/dsb)

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