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Italien: Entsende-Vorschriften bei Kabotage geändert

13.07.2017 10:19 Uhr
Italien: Entsende-Vorschriften bei Kabotage geändert
Lkw-Fahrer, die für Kabotage-Beförderungen nach Italien entsendet werden, müssen spätestens am Vortag der Arbeitsaufnahme in Italien bis 24 Uhr beim Arbeits- und Sozialministerium elektronisch angemeldet werden
© Foto: Picture Alliance/dpa/Lars Halbauer

Die seit Ende 2016 vorgeschriebene elektronische Entsendemeldung ist nun für die Dauer von drei Monaten gültig und deckt alle Kabotage-Beförderungen auf italienischem Boden in diesem Zeitraum ab.

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Rom. Ende Juni sind in Italien einige Änderungen bezüglich der elektronischen Anmeldung von Kabotage-Beförderungen in Kraft getreten. Das berichtete der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) unter Berufung auf den italienischen Verband Anita. Entsendemeldungen sind demnach seither für eine Dauer von drei Monaten gültig und decken alle Kabotage-Beförderungen in diesem Zeitraum ab. Bisher musste jede einzelne Kabotagefahrt am Vortag der Arbeitsaufnahme in Italien bis spätestens 24 Uhr beim italienischen Arbeits- und Sozialministerium angemeldet werden.

Die Entsendemeldung ist laut dem BGL im Fahrzeug mitzuführen. Der Fahrer müsse sie bei Straßenkontrollen vorzuzeigen. Eine Kopie der Entsendemeldung müsse der Repräsentant des entsendenden Transportunternehmens in Italien bereithalten. Bei Unterwegskontrollen muss der Fahrer zudem den Arbeitsvertrag und eine aktuelle Lohnabrechnung vorlegen können, hieß es. In den Entsendemeldungen müssen dem BGL zufolge Angaben über den gezahlten Bruttostundenlohn sowie die Spesen während der Entsendung nach Italien aufgeführt werden. Alle Dokumente müssen demnach in italienischer Sprache vorgehalten werden.

Bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht drohen Bußgelder zwischen 1000 und 10.000 Euro. Eine Entsendemeldung über das Internetportal des Ministeriums ist weiterhin nur in italienischer Sprache möglich unter folgendem Link.

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(ag)

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