31.08.2010 |

Italien: Bußgelder müssen sofort bar bezahlt werden

Rom. Die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die seit einem Monat in Kraft ist, hat fatale Folgen für den Straßentransport. Neu eingeführt wurde, dass Fahrer von LKW und Bussen sofort die Geldstrafe bezahlen müssen, wenn Unregelmäßigkeiten oder Verstöße festgestellt werden. Kann ein LKW-Fahrer, die oft erheblichen Summen (zum Beispiel: eine Geschwindigkeitsüberschreiten zwischen 10 und 40km/h kann bis zu 598 Euro kosten) nicht zahlen, kann der LKW stillgelegt werden. Das Fatale: es ist nur Barzahlung möglich. So sind denn die Transportunternehmen gezwungen, den Fahrern große Mengen an Bargeld mitzugeben.

"Eine abartige Bestimmung", kommentierte Maurizio Longo, Generalsekretär der Föderation von Organisationen des Straßentransports "Trasportounito". Er hat deswegen Rechtsanwälten den Auftrag gegeben zu klären, ob diese Änderung der StVO rechtens ist zumal sie einen Unterschied zwischen der Behandlung von PKW und LKW macht. (rp) 

 
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