Das Bekannte Versender-Sicherheitsprogramm besteht aus einem festgeschriebenem Teil und einem unternehmensspezifischem Teil
Ein Musterprogramm ist beim LBA nach Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu beziehen.
Wichtige Inhalte des Bekannter Versender-Sicherheitsprogramms:
- Kontaktdaten Hauptsitz (Name, Adresse, Handelsreg.Nr. etc.)
- Kontaktdaten der zuzulassenden BetriebsstätteArt der Betriebstätigkeit
- Luftsicherheitsbeauftragter einschl. Kontaktdaten
- Verfahrensbeschreibung Personal (gilt für Sicherheitsbeauftragte sowie gesamtes Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht
- Einstellung einschl. Überprüfung (§ 7 LuftSiG, beschäftigungsbezogene Überprüfung)Schulung
- Beschreibung des BetriebsstandortesÖrtliche Sicherheit (Zugangs- und Zufahrtssicherung, Kontrollmechanismen (z.B. personelle Überwachung, Kameras, Alarmanlagen)
Gilt für alle Bereiche, in denen mit Luftfracht umgegangen wird!
Wenn im Unternehmen Waren auch verpackt werden: Beschreibung der manipulationssicheren Verpackung
Wenn Waren transportiert werden:
- wenn Beauftragung durch RegB:kein Nachweis erforderlich.
- wenn durch Fremdunternehmen (Frachtführer): Nachweis Versiegelung oder Transporteurserklärung Nachweis Fahreridentifikation
- wenn Eigentransport von Luftfracht im LKW: Nachweis der Qualifikation des PersonalsNachweis Sicherung der Transportfahrzeuge + Nachweis der Frachtsicherung während des gesamten Transportes ´