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Inhalt Sicherheitsprogramm

08.07.2011 12:30 Uhr
Inhalt Sicherheitsprogramm
© Foto: VR

Jedes Unternehmen, das als Bekannter Versender zugelassen werden will, muss beim LBA ein Bekannter Versender Sicherheitsprogramm einreichen. Das sind die wesentliche Inhalte

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Das Bekannte Versender-Sicherheitsprogramm besteht aus einem festgeschriebenem Teil und einem unternehmensspezifischem Teil

Ein Musterprogramm ist beim LBA nach Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu beziehen.

Wichtige Inhalte des Bekannter Versender-Sicherheitsprogramms:

  • Kontaktdaten Hauptsitz (Name, Adresse, Handelsreg.Nr. etc.)
  • Kontaktdaten der zuzulassenden BetriebsstätteArt der Betriebstätigkeit
  • Luftsicherheitsbeauftragter einschl. Kontaktdaten
  • Verfahrensbeschreibung Personal (gilt für Sicherheitsbeauftragte sowie gesamtes Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht
  • Einstellung einschl. Überprüfung (§ 7 LuftSiG, beschäftigungsbezogene Überprüfung)Schulung
  • Beschreibung des BetriebsstandortesÖrtliche Sicherheit (Zugangs- und Zufahrtssicherung, Kontrollmechanismen (z.B. personelle Überwachung, Kameras, Alarmanlagen)

Gilt für alle Bereiche, in denen mit Luftfracht umgegangen wird!

Wenn im Unternehmen Waren auch verpackt werden: Beschreibung der manipulationssicheren Verpackung

Wenn Waren transportiert werden:

  • wenn Beauftragung durch RegB:kein Nachweis erforderlich.
  • wenn durch Fremdunternehmen (Frachtführer): Nachweis Versiegelung oder Transporteurserklärung Nachweis Fahreridentifikation
  • wenn Eigentransport von Luftfracht im LKW: Nachweis der Qualifikation des PersonalsNachweis Sicherung der Transportfahrzeuge + Nachweis der Frachtsicherung während des gesamten Transportes ´

 

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