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Illegal in Luxemburg getankt: Steuerbetrug in Millionenhöhe

21.10.2009 14:04 Uhr
Tanken
Transportfirmen sollen durch illegales Tanken in Luxemburg Steuern hinterzogen haben
© Foto: Miguel Villagran

Hinterzogene Steuern werden nachgefordert, in schweren Fällen drohen Gefängnisstrafen

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Frankfurt/Main. Mehr als 100 Transportfirmen aus Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland sollen mit illegalem Tanken in Luxemburg Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben. Nach den Ermittlungen des Zollfahndungsamts Frankfurt haben die Unternehmen nach dem Tanken den Kraftstoff in Deutschland in Zwischentanks oder andere Fahrzeuge umgefüllt. Das Einführen von Dieselkraftstoff ist aber aus dem Ausland nur dann steuerfrei, wenn der Kraftstoff im Tank-Hauptbehälter bleibt. Im Visier der Ermittler steht unter anderem ein Speditionsunternehmen aus dem Raum Kaiserslautern, wie der Zoll am Mittwoch weiter berichtete. Deren Zugmaschinen am Standort Saarbrücken sollen in den vergangenen Jahren ausschließlich in Luxemburg betankt worden sein. Fast 10.000 Liter Dieselkraftstoff wurden Ermittlungen zufolge dabei in andere Fahrzeuge oder in Zwischentanks umgefüllt. Ein ähnlicher Fall hatte bereits im August 2008 in Hessen für Schlagzeilen gesorgt. Damals war dem Zoll ein Spediteur ins Netz gegangen, der seine Fahrzeuge über Jahre hinweg mit Kraftstoff aus Luxemburg illegal betankt hatte. Er soll dadurch Steuern in sechsstelliger Höhe hinterzogen haben. Bei ihm waren unter anderem Abpumpvorrichtungen mit Auffangfässern sichergestellt worden. Die Ermittlungen kamen bei der Auswertung des Tankverhaltens von Lastkraftwagen ins Rollen. Dabei werden LKW untersucht, die in Luxemburg Dieselkraftstoff getankt haben. Zu dem genauen Prüfungsverfahren will der Zoll mit Verweis auf die noch laufenden Ermittlungen keine Angaben machen. Zahlreiche Transportunternehmen hätten inzwischen Steuerbescheide der Hauptzollämter erhalten, mit denen die hinterzogenen Steuern nachgefordert werden. Laut Zoll-Sprecher Hans-Jürgen Schmidt droht den Verantwortlichen bis zu fünf Jahre Gefängnis, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre. „In einigen Fällen erfolgten auch Selbstanzeigen, bei denen wir auf die Einleitung von Steuerstrafverfahren verzichten“, betonte Schmidt. Die Geständigen müssen nun dennoch die fälligen Steuern nachzahlen. (beg)

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