15.03.2010 |

Hessen: Nachtfahrverbot für Lastwagen bekommt Ausnahmen

Wiesbaden. Das geplante Nachtfahrtverbot für Lastwagen auf den nordhessischen Bundesstraßen B3 und B252 bekommt auf Druck der heimischen Wirtschaft Ausnahmen. Testweise für zwei Monate sollten Lastwagen örtlicher Unternehmen die Betriebe doch anfahren können, teilte das Verkehrsministerium nach Gesprächen mit Kommunen und Firmen am Dienstag in Wiesbaden mit.

Im Gegenzug sollten die Fuhrunternehmen ihre nächtlichen Fahrten freiwillig beschränken oder die Touren am Tag fahren. "Es muss leiser werden. Daran ist nichts zu rütteln", sagte Verkehrs-Staatssekretär Steffen Saebisch (FDP). Sollten die Lärmgrenzwerte nach zwei Monaten immer noch überschritten werden, werde das strikte Nachtfahrtverbot verhängt.

Das Verkehrsministerium will für zunächst sechs Monate ein Nachtfahrverbot für Lastwagen über 3,5 Tonnen auf den Strecken Borken-Cölbe (B3) und Diemelstadt-Lahntal-Göttingen (B252) erproben, um die Anlieger vor Verkehrslärm zu schützen. Ursprünglich sollte das Verbot ab (dem heutigen) Montag gelten. Doch gegen die Pläne von Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) regte sich Widerstand der örtlichen Fuhrunternehmen.

Die Logistikfirmen hatten auch die erste Regelung von 2006 zu Fall gebracht, die ein vollständiges Fahrverbot für Lastwagen über zwölf Tonnen auf den beiden Straßenabschnitten vorsah. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel gab Ende 2009 den Firmen Recht. Bis zur Einführung der geänderten Versuchsregelung wird nach Saebischs Angaben erneut ein Monat vergehen. (dpa)

 
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