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Hanjin-Pleite: Erste Schadenersatzansprüche verfallen bald

01.08.2017 17:06 Uhr
Hanjin-Pleite: Erste Schadenersatzansprüche verfallen bald
Im vergangenen Herbst hatte ein Gericht dem im August 2016 gestellten Antrag Hanjins auf Insolvenzverwaltung zugestimmt.
© Foto: Picture Alliance/dpa/Mauritz Antin

Spediteure, denen infolge der Insolvenz der Reederei zusätzliche Kosten für die Container-Entladung entstanden sind, sollten noch binnen der einjährigen Verjährungsfrist prüfen lassen, ob sie Geld zurückfordern können.

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Hamburg. Schadenersatzansprüche, die Spediteuren infolge der Pleite der Hanjin-Reederei im August 2016, entstanden sind, könnten zum Teil bald verjähren. Darauf wies jetzt die Anwaltskanzlei Grimme & Partner aus Hamburg hin. Bedingt durch die Zahlungsunfähigkeit weltweit siebtgrößte Container-Reederei Hanjin war es vor einem Jahr zu erheblichen Einschränkungen im Transportablauf und zusätzlichen Kosten für Spediteure gekommen.

Vereinzelt wurden Schiffe arrestiert, sprachen Seehäfen Einlaufstopps aus und es kam zu erheblichen Verzögerungen beim Containerlöschen. Dadurch haben einige Güter Schaden genommen, sind Vertragsstrafen ausgelöst worden und konnten Lieferfristen nicht eingehalten werden, erklärt Rechtsanwalt Benjamin Grimme. Zudem haben Umschlagbetriebe wie Eurogate viele Container auf Hanjn-Schiffen nur gegen Übernahme sämtlicher Kosten, die bei dieser Dienstleistung entstehen, ausgeliefert.

„Terminalbetreiber, die von der Reederei Hanjin beförderte Container umgeschlagen haben, haben ihre vermeintlichen Kosten an in Deutschland ansässige Spediteure weitergegeben“, betont Grimme. Er rät deshalb, prüfen zu lassen, ob entsprechende Ansprüche aus einer Beförderung noch rechtzeitig innerhalb der einjährigen Verjährungsfrist gemäß Paragraf 439 Absatz 1 Satz 1 HGB geltend gemacht werden können. (ag)

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