30.12.2009 |

Hamburger Freihafen wird 2013 aufgehoben

Hamburg. Nach jahrelangen Diskussionen hat der Hamburger Senat das Ende des Freihafens beschlossen. Die Aufhebung der Freizone werde beim Bund zum 1. Januar 2013 beantragt, teilte die Staatliche Pressestelle am gestrigen Dienstag mit. Damit gehen jahrelange intensive Diskussionen zwischen den verschiedenen Unternehmen und Verbänden der Hafenwirtschaft, der Handelskammer und dem Senat zu Ende. Hintergrund der Entscheidung ist die Entwicklung der Europäischen Union zu einem einheitlichen Wirtschaftsraum ohne Zollgrenzen. Damit verringerten sich die Vorteile eines zollfreien Freihafens immer mehr und schlugen schließlich in Nachteile um.

Ab 2013 werden alle Hafenunternehmen nach den gleichen Zollbestimmungen eines europäischen Seezollhafens arbeiten, wie sie auch in den Konkurrenzhäfen Rotterdam und Antwerpen gelten. „Mit der Aufhebung der Freizone erhält Hamburg die volle Gestaltungs- und Planungshoheit für das Hafengebiet zurück“, sagte Wirtschaftssenator Axel Gedaschko (CDU). „Dies wird den Hafen in jeder Hinsicht stärken.“ Gegenwärtig umfasst der Freihafen rund 23 Prozent des Hafengebiets. Damit behindert er auch städtebauliche Planungen, etwa im Zusammenhang mit dem „Sprung über die Elbe“ oder der Entwicklung des Stadtteils Wilhelmsburg.

Während die Umschlagbetriebe und Reedereien sich schon lange für das Ende des Freihafens stark gemacht hatten, waren Betriebe aus den Bereichen Stauerei und Lagerei eher dagegen. Ihnen ist im Zuge der Verhandlungen zugesichert worden, dass der Zoll ein Gesamtkonzept für den Logistikstandort Hamburg vorlegt und dabei den Unternehmen so weit wie möglich entgegenkommt. Außerdem soll mit Schulungen und eventuell mit Geld geholfen werden, wenn Firmen zum Beispiel eine neue Datenverarbeitung benötigen.

Das Hamburger Freihafen-Privileg geht bis auf das Jahr 1881 zurück. Im Freihafen können Händler ihre Waren lagern und verarbeiten, ohne sie nach Deutschland einzuführen. Das führte auch zur Ansiedlung vieler Industriebetriebe im Freihafen, die mit unverzollten Rohstoffen arbeiten konnten und erst die fertigen Produkte einführen mussten. Manche Waren, zum Beispiel Teppiche, lagerten jahrelang unverzollt im Freihafen. Der Senat hatte zunächst geplant, eine verkleinerte Freizone zu erhalten. Dagegen machte die Zollverwaltung massive Bedenken geltend. (dpa/ak)

 
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