24.06.2009 | Transport + Logistik

Hafen Rotterdam: Binnenschiffer bekommen Rückerstattung beim Hafengeld

Rotterdam. Der Hafen Rotterdam kommt den unter den Folgen der Weltwirtschaftskrise leidenden Binnenschifffahrtsunternehmen finanziell entgegen. Betriebe, die ein so genanntes „Hafengeld-Jahresabonnement“ abgeschlossen haben, können eine Teilrückerstattung beim Hafenbetrieb Rotterdam (HbR) beantragen. Sie müssen in dem Antrag nachweisen, dass sie mit einer strukturellen, marktbedingten Unterbeschäftigung zu kämpfen haben, die sie zu außerplanmäßigen, längeren Liegezeiten im Hafen zwingt. Die Betriebe können sich dabei auf die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Binnenschifffahrts-Hafengeld“ berufen. Bislang konnte eine Rückerstattung nur bei besonderen Härtefällen gewährt werden, zum Beispiel beim Tod des Partikuliers.

Das Jahresabonnement wird vornehmlich von jenen Binnenschiffs-Betrieben abgeschlossen, die den Rotterdamer Hafen regelmäßig ansteuern. Die Kosten liegen im Durchschnitt bei rund 4000 Euro pro Schiff. Der Vorteil für den Betrieb besteht in einer deutlich vereinfachten Abrechnung und damit reduzierter Administration. „Wir gehen davon aus, dass wir gut sieben Prozent der Hafengeldeinnahmen, die von der Binnenschifffahrtsbranche entrichtet werden, durch diese Maßnahme zurückbezahlen werden“, erklärte HbR-Sprecher Tie Schellekens gegenüber der VerkehrsRundschau.

Zum Hintergrund: Der HbR nimmt im Jahr rund 15 Millionen Euro an Binnenschiffs-Hafengeld ein. 2008 kam Rotterdam auf gut 130.000 Binnenschiffsbewegungen. Schellekens: „Was wir beschlossen haben, hat vor allem eine psychologische Wirkung. Als HbR sind wir davon überzeugt, dass wir schlechte Kaufleute wären, wenn wir unseren Kunden, in diesem Fall den Binnenschifffahrtsunternehmen, in einer für alle schwierigen Gesamtlage nicht entgegen kämen.“

Bereits Ende 2008 hatte der HbR angesichts der sich abzeichnenden Marktprobleme beschlossen, das Binnenschiffs-Hafengeld nur um ein Prozent zu erhöhen. (eha)

 
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