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Großbritannien beschlagnahmt Lkw bei Kabotageverstößen

18.12.2015 10:41 Uhr
Großbritannien beschlagnahmt Lkw bei Kabotageverstößen
Lkw können in England beschlagnahmt werden
© Foto: Picture Alliance/dpa/epa/Andy Rain

Verstoßen Unternehmen in Großbritannien wiederholt gegen Richtlinien für den grenzüberschreitenden Verkehr, dürfen britische Behörde Fahrzeuge beschlagnahmen.

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London. Großbritannien will künftig bei wiederholten Kabotageverstößen Fahrzeuge beschlagnahmen. Darauf weist der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) in seinem Rundschreiben hin. Demnach soll die britische Agentur „Driver Vehicle Standards Agency (DVSA), eine dem Department of Transport unterstellte Behörde Lkw von Unternehmen sicherstellen, die wiederholt gegen die Marktzugangsvorschriften der europäischen Verordnung über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (VO (EG) Nr. 1072/2009) und die Kombiverkehr-Richtlinie für grenzüberschreitenden intermodalen Transport zwischen den Mitgliedsstaaten (92/106/EWG) verstoßen.

Wird ein Fahrzeug beschlagnahmt, informiert die DVSA das Unternehmen oder den registrierten Besitzer des Lkw. Außerdem wird die Beschlagnahmung in dem englischen Gesetzesblatt „London Gazette“ veröffentlicht, das im Internet unter www.thegazette.co.uk zu finden ist. Der Besitzer hat dann 21 Tage Zeit Berufung oder Beschwerde einzulegen.

Handelt es sich nicht um den eigenen, sondern um einen gemieteten oder geleasten Lkw, kann das Transportunternehmen selbst nicht gegen die Beschlagnahmung vorgehen und sollte daher umgehend den Leasinganbieter oder Vermieter informieren, der sich dann an die zuständigen Behörden wenden kann. Die Kontaktdaten des jeweils zuständigen Traffic Commissioner sind der Veröffentlichung in der „London Gazette“ und der Benachrichtigung an den Unternehmer zu entnehmen. (ks)

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