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Greift der US-Anbieter Uber den Expressmarkt an?

12.09.2014 11:13 Uhr
Greift der US-Anbieter Uber den Expressmarkt an?
Wolfgang Lehmacher ist als Manager und unabhängiger Berater im KEP-Markt aktiv und war unter anderem CEO Geo-Post International
© Foto: privat

In den USA übt sich der Internet-Dienstleister Uber, der hierzulande vor allem im Taxigewerbe für Aufregung sorgt, im Expressmarkt. Was auf die Branche zukommt, erklärt KEP-Berater Wolfgang Lehmacher.

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Wenn man den Medienberichten glauben darf, steigt das US-Unternehmen Uber ins schnelle Liefersegment Same-Day-Delivery ein. Entsprechende Tests laufen derzeit in Washington/USA. Wie gefährlich ist das für die KEP-Unternehmen?
Wolfgang Lehmacher: Uber greift mit diesem neuen Produkt vor allem die Stadtkuriere an. Für dieses Segment könnte das Unternehmen tatsächlich ein ernst zu nehmender großer neuer Rivale werden. Denn noch ist das Citykurier-Segment in Deutschland sehr zersplittert. Sprich: Es gibt auf lokaler Ebene sehr viele kleine Betriebe, aber bislang keinen Anbieter, der diese lokalen Kuriere deutschland- oder gar europaweit steuert. In diese Lücke könnte Uber durchaus erfolgreich stoßen.

Welche Erfolgschancen räumen Sie Uber im Segment Same-Day-Delivery ein?
Uber ist extrem schnell und aggressiv. Vor allem verfügt das Unternehmen über eine enorme Finanzkraft. Hinter Uber stehen namhafte Investoren wie Goldmann Sachs, Google Ventures und Menlo. Dazu kommt, dass Same-Day-Delivery voll im Trend ist. Alles wird mobiler, flexibler und schneller. Wenn Kunden heute etwas sehen, wollen sie es sofort. Egal wo das Produkt herkommt.
Diese geforderte Schnelligkeit und Flexibilität können die bestehenden Paketnetze nicht leisten. Es gibt zwar diverse Versuche wie DPD mit Tiramizoo und DHL mit MyWays. Diese Projekte stehen aber am Anfang. An sich sind, wie gesagt, die Paketnetze wegen ihrer standardisierten Prozesse zu starr und damit zu unflexibel. Daher räume ich Uber im lokalen Same-Day-Delivery-Geschäft große Erfolgschancen ein.

Was aber macht ein Uber besser als ein klassischer Stadtkurier?
Uber nutzt den sogenannten Share-Economy-Ansatz. In seinem aktuellen Pilot in Washington vermittelt das Unternehmen über eine App Einzelpersonen, die zu Fuß oder per Rad für 15 bis 30 US-Dollar klassische Stadtkurier-Services übernehmen. Uber kann hier also massiv auf Fahrer-Ressourcen zugreifen. Allerdings ist USA anders als Deutschland. In USA ist die Arbeitslosigkeit zum Beispiel deutlich höher. Zudem steht der deutsche Markt Innovationen immer etwas verhaltener gegenüber.

Die Frage ist, ob Uber mit einem solchen Geschäftsmodell nicht gegen bestehende Gesetze verstößt. Im Taxibereich erlitt die Firma ja eine Schlappe und darf vorerst hierzulande über seine App keine Fahrgäste mehr an Fahrer ohne offizielle Genehmigung vermitteln.
Sie sprechen hier die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Frankfurt an. Demnach verstößt Uber in Deutschland vorerst gegen das Personenbeförderungsgesetz. Wie sich dies in der KEP-Branche gestaltet, ist dagegen noch unklar. Da bewegt sich Uber rechtlich im Graubereich. Aber mal provokant gefragt: Sind technologische Neuerungen der Rahmengesetzgebung nicht immer ein gutes Stück voraus?

Sprich: So lange dieser Graubereich besteht, kann eine Firma wie Uber alles tun. Macht das aber nicht die KEP-Branche kaputt?
Ich sehe diese neuen Geschäftsmodelle, so wie sie Uber, Lyft, Rightshare derzeit entwickeln, nicht als Gefahr für die KEP-Branche. Im Gegenteil, sie sind eine wertvolle Chance. Die Paketnetze könnten mit Anbietern wie Uber strategische Allianzen eingehen. Davon profitieren beide Seiten. Auch in ländlichen Gebieten sehe ich großes Potenzial und in Uber einen Ansatz, um strukturschwache Gebiete ökonomisch zu bedienen. Auch dort bestellen Verbraucher Waren online und für die meisten KEP-Dienste ist die B2C-Zustellung in der Fläche bisher nicht lukrativ. Hier könnten sich Pendler durch die Mitnahme von Paketen einen Nebenverdienst aufbauen und die Versorgung in den ländlichen Gebieten sicherstellen.

Das Interview führte VR-Redakteurin Eva Hassa

 

Hintergrund: US-Anbieter Uber steigt ins schnelle Liefersegment ein. Entsprechende Tests laufen Medien zufolge derzeit in Washington/USA. Es ist also nur eine Frage der Zeit, wann Uber den KEP-Markt aufrollt. Im deutschen Taximarkt hat das Landgericht Frankfurt Uber aber vorerst ausgebremst. Ohne offizielle Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz darf Uber hierzulande keine Fahrgäste über seine Apps „Uber“ und „UberPop“ befördern. (eh)

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