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Gesetz: Binnenschiffer sollen höheren Schadenersatz zahlen

15.03.2016 15:07 Uhr
Gesetz: Binnenschiffer sollen höheren Schadenersatz zahlen
Spediteure, die Binnenschiffer beauftragen, profitieren im Schadensfall künftig von den höheren Haftungshöchstbeträgen - sie kommen nach einem Unfall mehr Geld
© Foto: Picture Alliance/dpa/Andreas Wrede

Durch Übertragung eines neuen internationalen Abkommens in deutsches Recht will der Bund die Haftungshöchstbeträge in der Binnenschifffahrt anheben.

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Berlin. Die Bundesregierung will die Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt ändern. In diesem Zusammenhang plant sie, ein neues internationales Abkommen in nationales Recht umzusetzen. Einerseits hat die Bundesregierung zu diesem Zweck beim Bundestag den Entwurf eines Gesetzes eingereicht, das eine Verdoppelung der in Deutschland geltenden Haftungshöchstbeträge vorsieht. Andererseits hat sie ihm die Neuauflage des Straßburger Übereinkommens über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt vom 27. September 2012 (CLNI 2012) zur Ratifizierung vorgelegt. Die Bestimmungen der CLNI 2012 sollen mit einem gesonderten Gesetz in nationales Recht übertragen werden.

Das CLNI 2012 soll das CLNI 1988 ablösen, das bisher nur für Luxemburg, die Niederlande, die Schweiz und Deutschland gilt. Der räumliche Anwendungsbereich der CLNI 1988 ist im Wesentlichen auf Beförderungen auf Rhein und Mosel beschränkt. Dem CLNI 2012 sind weitaus mehr Staaten beigetreten – unter ihnen sind viele aus Osteuropa. Durch ihre die Einarbeitung in deutsches Recht erweitert sich folglich der Anwendungsbereich der Vorschriften über die Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt auf die Donau, Oder und Elbe.

Nach wie vor können Schiffseigentümer ihre Haftung bei Ansprüchen, die aus der Verwendung des Schiffes entstehen, auf ein Maximum beschränken. Es soll künftig aber doppelt so hoch sein wie bisher. Das CLNI 2012 bestimmt etwa, dass sich für Güterschiffe der Haftungshöchstbetrag nach Tragfähigkeit und Antriebskraft des Schiffes berechnet. Dies führt dazu, dass die Schiffseigner dann, wenn er für einen Schaden einzustehen hat, der über dem bisherigen Haftungshöchstbetrag liegt, mehr Ersatz zu leisten hat als bisher. Mit der Übertragung des CLNI 2012 in deutsches Recht sind zudem gesonderte Haftungshöchstbeträge bei Ansprüchen wegen Schäden aus der Beförderung gefährlicher Güter vorgesehen.

Die Gesetzänderung soll helfen, mehr Rechtssicherheit im internationalen Schiffsverkehr zu schaffen. Unter Berücksichtigung der Inflation und der Entwicklung der Beträge in der Schifffahrt soll sie zugleich zu gewährleisten, dass Geschädigte – etwa Spediteure – ausreichenden Ersatz erhalten. Die Bundesregierung rechnet damit, dass die höheren Haftungshöchstbeträge in der Binnenschifffahrt zu einer Anhebung der vom Schiffseigner zu leistenden Haftpflichtversicherungsprämien führen könnten. Folglich müssen also deren Auftraggeber damit rechnen, dass sie diese zusätzlichen Kosten tragen sollen. (ag)

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