08.12.2009 |

Frankfurt: Opposition fordert Bekenntnis zu Nachtflugverbot

Wiesbaden/Frankfurt. Die Opposition hat die hessische Landesregierung erneut aufgefordert, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) gegen Nachtflüge am Frankfurter Flughafen zu akzeptieren. Dagegen erklärten die Unternehmerverbände VhU am Montag, die Regierung solle beim Bundesverwaltungsgericht Revision gegen den Spruch des VGH in Kassel einlegen. Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) legte sich nicht fest. „Wir werden das gründlich prüfen. Gründlich ist besser als vorschnell“, sagte er in Wiesbaden. Die gesetzliche Frist für einen Einspruch laufe bis zum 4. Januar.

Die mehr als 400 Seiten lange Urteilsbegründung war den Prozessbeteiligten Ende vergangener Woche zugestellt worden. Die Kasseler Richter stellten darin fest, dass der Spielraum zur Genehmigung von Nachtflügen „auf annähernd Null“ begrenzt sei. Das hessische Wirtschaftsministerium hat in seinem Planfeststellungsbeschluss dagegen 17 nächtliche Flüge zwischen 23.00 und 5.00 Uhr genehmigt.

„Wir bestehen darauf, dass jetzt endlich das Ja zum Nachtflugverbot umgesetzt wird“, erklärte der SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel. Die Regierung solle in der Landtags-Plenarwoche, die am Dienstag beginnt, ihren Verzicht auf eine Revision erklären.

Auch der Grünen-Vorsitzende Tarek Al-Wazir verwies auf das Versprechen der Regierung, dass die Rhein-Main-Region im Gegenzug zur Erweiterung des Flughafens von nächtlichem Fluglärm entlastet wird. „Die Richter erwarten, dass die Bevölkerung als Ausgleich für die zu erwartende enorme zusätzliche Lärmbelastung am Tag wenigstens in der Nacht nicht von Fluglärm aus dem Schlaf gerissen wird“, sagte er.

Die schwarz-gelbe Landesregierung hat sich den Gang vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig seit Bekanntwerden des VGH-Urteils im August vorbehalten. Die juristische Argumentation lautet, dass der VGH dem hessischen Landesentwicklungsplan mit seinem Nachtflugverbot Vorrang vor dem Luftverkehrsgesetz des Bundes gebe. Diese Frage müsse höchstrichterlich geklärt werden. Ähnlich äußerten sich am Montag die Unternehmerverbände: „Bundesrecht geht vor Landespolitik.“ Deshalb müsse Posch in Revision gehen.

Der VGH sah den Zusammenhang anders: Der vorgeschriebene Lärmschutz laut Bundes-Luftverkehrsgesetz werde „im Falle der Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main (...) durch die Festlegungen der Landesplanung verstärkt“ (Seite 208 des Urteil). Da die Landesplanung den Nachtlärmschutz als Ziel festgeschrieben habe, schränke dies „den Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde hinsichtlich der Betriebsregelung für die Kernstunden der Nacht sehr weit - auf annähernd Null - ein“ (Seite 211). Die Genehmigung von 17 Nachtflügen sei in der Abwägung fehlerhaft, die Regelung müsse neu getroffen werden.

Auch der Umweltverband BUND kritisierte die zögerliche Haltung der Landesregierung: Sie solle das VGH-Urteil annehmen und ein Nachtflugverbot einführen. Das sei eine Frage der Glaubwürdigkeit, nicht abstrakter Rechtsfragen. (dpa)

 
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