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Ferber: "Existenzgefährdendes Fahrverbot in Tirol"

20.10.2016 16:57 Uhr
Ferber: "Existenzgefährdendes Fahrverbot in Tirol"
Der Europaparlamentarier Markus Ferber kritisiert das sektorale Fahrverbot auf der Inntalautobahn
© Foto: Markus Ferber

Auf der Inntalautobahn tritt zum 1. November 2016 ein sektorales Fahrverbot in Kraft. Der Europaabgeordnete Markus Ferber übt daran massive Kritik.

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Brüssel. Nachdem die Tiroler Landesregierung das sektorale Fahrverbot auf der Inntalautobahn für Lkw über 7,5 Tonnen für bestimmte Güter einführen wird, übte Markus Ferber, Verkehrsexperte der CSU-Europagruppe im Europäischen Parlament harsche Kritik an den Plänen. „Unter dem Deckmantel des Umweltschutzes sollen protektionistische Maßnahmen zur Diskriminierung des bayerischen Güterverkehrs eingeführt werden“, sagte Ferber.

Seitdem die Pläne der Tiroler Landesregierung im Februar 2015 bekanntgegeben wurden, fordert Markus Ferber ein Eingreifen der EU-Kommission. Diese blieb jedoch seiner Ansicht nach hinter ihren Handlungsmöglichkeiten zurück, was Ferber mit den Worten kommentierte: „Die Untätigkeit der EU-Kommission ist ein handfester Skandal.“

Kritik am Vorgehen der EU-Kommission

Die EU-Kommission hatte vor der Sommerpause 2016 Zweifel an der Vereinbarkeit des sektoralen Fahrverbots mit EU-Recht angemeldet und auch eine Vorstufe zum Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die Prüfung des Gesetzes wird voraussichtlich Monate dauern, „Monate, die unsere Transporteure an den Rand ihrer Existenz bringen werden“, kommentiert Ferber. Seiner Ansicht nach hatte, die Kommission durchaus die Mittel, um das Inkrafttreten rechtzeitig zu verhindern.

Hintergrund: Die Tiroler Landesregierung hat eine Überarbeitung des derzeit geltenden Maßnahmenprogramms zum Imissionsschutzgesetz-Luft verabschiedet. Das vorgesehene Luftgütepaket tritt am 1. November in Kraft und enthält unter anderem ein „sektorales Transitfahrverbot“. Darüber hinaus sollen Schwertransporter verschärfte Auflagen bekommen und Änderungen im Nachtfahrverbot auf Teilabschnitten der A 12 gemacht werden. Die Wiedereinführung soll eine Verlagerung des Transitverkehrs auf die Schiene bewirken.

Bereits zwei Mal hatte der Europäische Gerichtshof das Sektorale Fahrverbot mit der Begründung gekippt, dass die Beschränkung des freien Warenverkehrs nicht als Umweltschutzmaßnahme gerechtfertigt sei. In seinen Urteilen 2008 und 2011 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Tiroler Landesregierung auf weniger einschränkende Luftschutzmaßnahmen zum Schutze des Allgemeinwohls hingewiesen. (tb)

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