10.04.2008 | Transport + Logistik

Feinstaub: Umweltverbände fordern Maut für Kleintransporter

Berlin. Diese Fahrzeuge seien für die Hälfte des Feinstaubs in den Städten verantwortlich, erläuterten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) heute in Berlin. In einem ersten Schritt sollten Nutzfahrzeuge bis sieben Tonnen in die Entlastung von der KFZ-Steuer einbezogen werden. Für die gebührenpflichtigen LKW ab 12 Tonnen Gewicht sollte die Maut neben Schadstoffen auch nach Rußpartikel-Emissionen gestaffelt werden. In einem späteren Schritt müssten alle LKW ab 3,5 Tonnen in die Mauterhebung einbezogen werden.

Geld für die Ausweitung der Steuerförderung sei vorhanden, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Die Bundesländer verfügten aus 2006 und 2007 über Steuermehreinnahmen von 450 Millionen Euro von nicht nachgerüsteten Diesel-Autos. Bis Ende 2009 seien sogar 600 Millionen zu erwarten. Hier bestehe Spielraum, da davon nach Länderangaben bisher nur 89 Millionen für die PKW-Nachrüstung ausgegeben worden seien, betonte Resch. Diese verlaufe weiterhin schleppend, weil der mit je 330 Euro geförderte nachträgliche Einbau von Rußfiltern wegen des Skandals um unbrauchbare Systeme und wegen der unzureichenden Kulanzregelung des Umweltministeriums im Stau stecke. VCD-Experte Michael Müller-Görnert forderte die Bundesregierung auf, für neue Nutzfahrzeuge wesentlich verschärfte Feinstaub-Grenzwerte vorzusehen.

Während aber grundsätzlich für 80 Prozent der älteren Diesel-PKW taugliche Nachrüstfilter am Markt erhältlich seien, sehe es bei Transportern, LKW und Busse dagegen finster aus. Handwerker und Kleingewerbetreibende würden mangels Förderung im Stich gelassen, obwohl sich die Luftqualität durch die 2007 eingeführte PKW-Förderung bei ungebrochenem Verkehr kaum verbessert habe. Hier fehle nicht nur der finanzielle Anreiz. Aktuell sei auch das Genehmigungsverfahren für die Filter vom Flensburger Kraftfahrtbundesamt (KBA) vorläufig aufs Eis gelegt worden. Hier seien Verkehrs- und Umweltministerium für fehlerhafte Zulassungsvorschriften verantwortlich, die eine technische Lärmprüfung nicht vorsehe.

Dies wurde der „Deutschen Presse-Agentur“ im KBA bestätigt. Aktuell erhöhte Lärmwerte als Folge der Filternachrüstung seien jedoch bisher nicht festgestellt worden. Bislang gebe es auch nur fünf Genehmigungen für LKW-Nachrüstsysteme eines Herstellers.

Zur aktuellen Feinstaubbilanz in deutschen Städten stellte die Umwelthilfe fest, dass seit Anfang des Jahres der Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub je Kubikmeter Luft schon an mehr als 300 Messstellen mehr als einmal überschritten worden sei. Stuttgart habe bereits die für das Gesamtjahr an 35 Tagen maximal tolerierten Überschreitungen des Grenzwertes bereits Ende März erreicht.

 
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