18.11.2009 |

Fahrverbot für LKW über zwölf Tonnen auf B7, B27 und B400

Kassel. Auf drei nordhessischen Bundesstraßen dürfen keine Lastwagen ab einem Gewicht von zwölf Tonnen fahren. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Dienstag in Kassel in zweiter Instanz. Zwei weitere Bundesstraßen gaben die Richter dagegen weiter für den Schwerlastverkehr frei. Nicht mehr, beziehungsweise nur noch mit Ausnahmegenehmigung oder zum Be- und Entladen dürfen die Fernverkehrsstraßen B7, B27 und B400 befahren werden. Die Bundesstraßen 3 und 252 sind nach wie vor für Lastwagen freigegeben..

Das Land Hessen hatte an verschiedenen Zählstellen an Bundesstraßen einen starken Zuwachs des Schwerlastverkehrs nach Erhebung der Autobahnmaut 2005 festgestellt. Das Kasseler Regierungspräsidium sprach daraufhin im Sommer 2006 Fahrverbote für insgesamt 416 Kilometer auf fünf Fernstraßen in Nordhessen, darunter weite Teile der Bundesstraßen 3, 7, 27, 252 und 400 aus. Mehrere Fuhrunternehmen hatten gegen das Verbot geklagt und vor dem Verwaltungsgericht zunächst Recht bekommen, da Fernstraßen auch dem Schwerlastverkehr dienten. Das Land war daraufhin in Berufung zum VGH gegangen.

Für die Straßen B7, B27 und B400 sah es der VGH als erwiesen an, dass der Schwerlastverkehr auch wegen der erhobenen Autobahnmaut aus dem Jahr 2005 deutlich zugenommen hat. Vor allem die erhebliche Steigerung des Lärmpegels sei den Anwohnern nicht zuzumuten. Auch eine Reduzierung des Tempos auf 30 km/h in Ortsdurchfahrten sei nicht umsetzbar. Denn der Lärmpegel würde dann zwar sinken, gleichzeitig steige aber die Abgasbelastung deutlich, was die Gesundheit gefährde.

Die Bundesstraßen 3 und 252 bleiben weiterhin für Lastkraftwagen über zwölf Tonnen frei. Hier sei die Zählung des Schwerverkehrs zu ungenau gewesen. Außerdem sei es in einigen Fällen versäumt worden zeitnah vor und nach Einführung der Maut Zahlen zu erheben, die einen Ausweichverkehr von LKW belegt hätten. Zudem hätte man in Orten, wie Bad Zwesten/Oberhof lediglich eine Zunahme des Verkehrs von zehn Prozent festgestellt. All dies sei nicht aussagekräftig genug, um zu beweisen, dass der vermehrte Verkehr auf den beiden Straßen wegen der Autobahnmaut entstanden ist, hieß es in der Urteilsbegründung. (dpa)

 
Anzeige
 

Weitere Informationen

Kommentar verfassen

Regelmäßig werden online verfasste Kommentare in der VerkehrsRundschau veröffentlicht. Um sich für eine Veröffentlichung zu qualifizieren, geben Sie bitte Ihren vollen Namen und unter dem Kommentar Ihren Wohnort an. Herzlichen Dank!

 

18.11.2009Artikelinformationen

Social Networking
Bildnachweis
(Foto: Timm Schamberger)

Frachtenbörsen

Transportausschreibungen

Neueste Kommentare unserer Leser

  • 07.02.2012 | Transport + Logistik
    Feinstaubwerte 2011 trotz Umweltzonen gestiegen
    juergen diercks meint: So geht das aber nicht weiter. Es koennen doch Wetter und Hochdruck nicht einfach darueber hinweg...[mehr…]
  • 07.02.2012 | Transport + Logistik
    Feldversuch: Ramsauer wirbt um Teilnehmer
    Ludger Haack meint: Wir wollten an dem Feldversuch auch teilnehmen - durch die "Sturheit" diverser Bundesländer...[mehr…]
  • 06.02.2012 | Transport + Logistik
    Feldversuch: Ramsauer wirbt um Teilnehmer
    Rudolf Röhlich meint: Wir wollten an dem Feldversuch auch teilnehmen, weil wir auf manchen Relationen unpaarige WB abholen...[mehr…]
  • 06.02.2012 | Recht + Geld
    Urteil der Woche: Haftungsbeschränkung für verunfallten Fahranfänger
    V 480 Truck meint: Mit 93 KM/h über die Landstrasse brettern, geht schon mal gar nicht, denn das Fahrzeug regelt bei 88...[mehr…]
  • 06.02.2012 | Transport + Logistik
    Amazon-Logistikzentrum schafft 1000 Arbeitsplätze
    Walter Dettinger meint: Wenn es dann richtige Arbeitsplätze sind ist das OK. Aber vor einigen Wochen war die Rede, dass...[mehr…]

Frage der Woche

Jahresabo Premium

Jahresabo

Profitieren Sie ein Jahr lang von den Premium-Vorteilen der VerkehrsRundschau!


Mit hochwertiger Prämie! [Bestellen]

Neueste Meldungen

Fahrverbotskalender

Europäische Fahrverbote im Überblick

Unser Fahrverbotskalender gibt einen Überblick über die LKW-Fahrverbote in mehr als 25 europäischen Ländern. Der Kalender erscheint quartalsweise als Zugabe zur Printausgabe, er kann aber auch gesondert bezogen werden. Bestellen können Sie den Kalender außerhalb des Abos zum Preis von 9,80 Euro zzgl. Versand und Mehrwertsteuer unter 089/20 30 43 11 00 (Fax -2100) oder per Mail: vertriebsservice@springer.com.

Mini-Abo Online

miniabo

Testen Sie jetzt VerkehrsRundschau Online vier Wochen lang für nur 19 €

[Bestellen]

Beliebteste Meldungen