13.02.2009 |

Externe Kosten: DSLV kritisiert EU-Parlament

Bonn. Das deutsche Speditionsgewerbe zeigt sich empört über den am vergangenen Mittwoch vom Verkehrsausschuss des Europäischen Parlamentes beschlossenen Änderungsantrag zur Eurovignettenrichtlinie. Demnach sollen unter dem Stichwort „Anlastung externer Kosten“ LKW- und PKW-Nutzer zukünftig nicht nur für Lärm und Luftverschmutzung, sondern auch für Staus zur Kasse gebeten werden sollen. Das ist nach Ansicht des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes (DSLV) wirtschaftspolitisch nicht zu verantworten und zeuge von einer bedenklichen ökonomischen Inkompetenz.

Der Begriff der externen Kosten konnte in den vergangenen Jahrzehnten von der Wirtschaftswissenschaft weder einheitlich definiert, geschweige denn in seiner exakten Höhe gemessen werden, so DSLV-Hauptgeschäftsführer Heiner Rogge. Sollten die Mitgliedstaaten der EU nun die Möglichkeit erhalten, diese Kosten in ihre Mautkalkulation einfließen zu lassen, käme dies einer Lizenz zum Abkassieren gleich, befürchtete Rogge angesichts des vorliegenden Beschlusses. Sollten zudem noch die Staukosten einbezogen werden, würden die Opfer bestraft und die Täter belohnt werden. Rogge kritisierte: „Denn je weniger ein Staat für den Erhalt seiner Infrastruktur tut, desto mehr verdient er in Zukunft mit der Maut. Das widerspricht doch jeder ökonomischen Vernunft“.

Nach Ansicht des DSLV hilft es dabei wenig, dass zukünftig auch dem PKW Staukosten in Rechnung gestellt werden dürfen. Dies entziehe den Verbrauchern lediglich Kaufkraft und hätte enorme konjunkturelle Auswirkungen. Die zusätzlichen Kosten, die damit auf die Gesellschaft zukämen, wären Rogge zufolge um ein Vielfaches höher, als die bisher der deutschen Wirtschaft angelastete LKW-Maut. Denn auch die externen Kosten müssten von der Transport- und Speditionswirtschaft an ihre Auftraggeber weitergeleitet werden. Die Zeche zahle letztendlich der Verbraucher.

Für nicht durchsetzbar hält Rogge die vorgesehene Zweckbindung der Mittel. Weder auf nationaler noch auf EU-Ebene existiere eine funktionierende Instanz mit der Machtbefugnis, die Verwendung der eingenommenen Mautgelder zu kontrollieren. Schon heute lasse das deutsche Haushaltsrecht keine Zweckbindung zu. (sb)

 
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