26.05.2010 |

Eurocombi: Bundesverkehrsministerium spricht nun vom "Lang-LKW“

Berlin. Der Logistikkoordinator der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Scheuer, hat kürzlich mit dem Begriff "Lang-LKW" einen weiteren Begriff zur Bezeichnung von überlangen Lastkraftwagen in die Fachwelt eingeführt. Dieser neue Begriff bezeichnet LKW mit einer Gesamtlänge von maximal 25,25 Meter und maximal 44 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, definierte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums auf Nachfrage der VerkehrsRundschau. Noch längere oder noch schwerere LKW schließe dieser Begriff ausdrücklich nicht ein, so das Ministerium weiter. Die Lang-LKW will das Bundesverkehrsministerium in einem breit angelegten Feldversuch Anfang kommenden Jahres bundesweit in der Praxis erproben.

Zur Bezeichnung neuer Konzepte im Bereich Sattelzüge und LKW-Anhänger-Kombinationen, deren Fahrzeuglängen und -Gewichte über den in Deutschland zulässigen Maßen liegen, verwendet die VerkehrsRundschau als Oberbegriff derzeit das Wort "Eurocombi". Dieser umfasst die unterschiedlichsten Überlegungen, die maximal zulässige Länge und das zulässiges Gesamtgewicht von LKW-Zügen zu erhöhen. Diskutiert wird momentan eine Verlängerung der Fahrzeugkombinationen von derzeit ohne Sondergenehmigung zulässigen 18,75 Meter auf 25,25 Meter oder 26,50 Meter. Das zulässige Gesamtgewicht soll bei einigen Eurocombi-Vorschlägen bei den derzeit erlaubten 40 beziehungsweise 44 Tonnen (Vor- und Nachlauf im Kombinierten Verkehr) belassen werden. Andere Eurocombi-Konzepte fordern eine Erhöhung des Gesamtgewichts auf 48 oder sogar 60 Tonnen. Ursprünglich beschreibt der Begriff Eurocombi ein NFZ-Konzept mit 25,25 Meter Fahrzeuglänge und zulässigen Gesamtgewichten von bis zu 60 Tonnen, das vom Verband der Automobilindustrie (VDA) im Jahr 2006 erstmals öffentlich vorgestellt wurde.

Neben Eurocombi werden in der Diskussion über neue LKW-Fahrzeugmaße und -Gewichte auch die Begriffe "GigaLiner", "Ökoliner", "Europäisches Modulares System (EMS)" oder auch "Monstertrucks" verwendet. Das Bundesverkehrsministerium sprach in diesem Zusammenhang bisher vom "Longliner" – nun vom "Lang-LKW". Im englischen Sprachraum ist auch der Begriff Long Combination Vehicle (LCV) anzutreffen. In den Niederlanden wird die Wendung "Langere en Zwaardere Vrachtautocombinatie (LZV)" benutzt. Einige Verbände sprechen allgemein von "Innovativen Nutzfahrzeugkonzepten". (ak)

 
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