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EU weitet Sanktionen gegen Russland aus

12.09.2014 11:39 Uhr
EU weitet Sanktionen gegen Russland aus
Die EU verschärft mit weiteren Sanktionen gegen Russland ihren Kurs
© Foto: Picture Alliance/Itar Tass/Rogulin Dmitry

Die verschärften Sanktionen wurden im EU-Amtsblatt vom 12. September 2014 veröffentlicht. Der DSLV weist auf Bedeutung für Spediteure hin.

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Brüssel. Die Europäische Union hat das Embargo gegen Russland ausgeweitet. Dazu gehören eine Ausdehnung bereits bestehender Sanktionen gegen Finanzinstitute, die Beschränkung des Zugangs russischer Rüstungs- und Ölunternehmen zu den europäischen Finanzmärken und weitere güterbezogene Sanktionen. Zudem wurden 24 weitere russische Personen und ukrainische Separatisten in die Sanktionsliste aufgenommen.

Mit Verordnung (EU) Nr. 959/2014 vom 8. September 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 vom 17. März 2014 hat die EU die personenbezogenen Sanktionen gegen bestimmte natürliche und juristische Personen, „die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen“, durch Listung 24 weitere Personen und Organisationen ausgeweitet. Abgestellt wurde insbesondere auf Personen und Einrichtungen, die mit den Separatistengruppen im Donezkbecken der Ukraine Geschäfte machen. Diese sind in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 959/2014 vom 8. September 2014 aufgeführt. Ihnen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) weist nochmals darauf hin, dass auch (Transport-) Dienstleistungen unter „wirtschaftliche Ressourcen“ fallen. Ebenso umfasst der Begriff „Gelder" finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, unter anderem auch Wechsel, Bürgschaften, Akkreditive und Konnossemente.

Des Weiteren hat die EU mit Verordnung (EU) Nr. 960/2014 vom 8. September 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 die Erbringung von Dienstleistungen für die Tiefseeölexploration und -förderung, die Erdölexploration und -förderung in der Arktis oder Schieferölprojekte verboten und zusätzliche Beschränkungen für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (Dual-Use-Verordnung) erlassen. Insbesondere ist es verboten, Dual-Use-Güter des Anhang I der Dual-Use-Verordnung an nachfolgende natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen (Artikel 2a der Verordnung (EU) Nr. 960/2014):

  • JSC Sirius (Optoelektronik für zivile und militärische Zwecke)
  • OJSC Stankoinstrument (Maschinenbau für zivile und militärische Zwecke)
  • OAO JSC Chemcomposite (Materialien für zivile und militärische Zwecke)
  • JSC Kalashnikov (Kleinwaffen)
  • JSC Tula Arms Plant (Waffensysteme)
  • NPK Technologii Maschinostrojenija (Munition)
  • OAO Wysokototschnye Kompleksi (Flugabwehr- und Panzerabwehrsysteme)
  • OAO Almaz Antey (staatseigenes Unternehmen; Waffen, Munition, Forschung)
  • OAO NPO Bazalt (staatseigenes Unternehmen, Herstellung von Maschinen zur Herstellung von Waffen und Munition).

Ebenfalls verboten ist das Erbringen technischer Hilfe, von Vermittlungsdiensten und der Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen in Bezug auf diese Güter.

Die Verbote gelten nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von Dual-Use-Waren und die damit verbundene Erbringung technischer und finanzieller Unterstützung, sofern die Waren für nichtmilitärische Zwecke oder für nichtmilitärische Endnutzer bestimmt sind.

Um Druck auf die russische Regierung auszuüben, wird zudem der Zugang zu den europäischen Kapitalmärkten weiter beschränkt für bestimmte Finanzinstitute, für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Verteidigungssektor und für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Haupttätigkeiten den Verkauf oder die Beförderung von Rohöl oder Erdölerzeugnissen betreffen. Hierunter fallen unter anderem ROSNEFT, TRANSNEFT und GAZPROMNEFT.

Die verschärften Sanktionen gelten seit 12. September 2014 und sind im EU-Amtsblatt L 271 vom 12. September 2014 veröffentlicht. Das Amtsblatt kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden

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