Brüssel/Bonn. Nach fast zweijähriger Beratung hat die EU-Kommission einen abschließenden Verordnungsentwurf vorgelegt, der die Verstöße gegen Gemeinschaftsvorschriften im Straßenverkehr in drei Kategorien einteilt. Demnach werden die Verstöße in „schwerste Verstöße" (Most Serious Infringements, MSI), „sehr schwerwiegende Verstöße“( Very Serious Infringements, VSI), und „schwerwiegende Verstöße“ (Serious Infringements, SI) unterteilt. Darauf weist der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) in einem aktuellen Rundschreiben hin.
Die Kommission kommt damit einer Verpflichtung nach, die sich aus der EU-Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 ergibt: darin wird die Kommission verpflichtet, eine Liste der Kategorien, Arten und Schweregrade der gegen Gemeinschaftsvorschriften begangenen schwerwiegenden Verstöße zu erstellen, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit von Güterkraftverkehrsunternehmen oder des Verkehrsleiters führen können. Die Verstoßliste ergänzt die bereits im Anhang IV der Berufszugangsverordnung zum Güterkraftverkehr enthaltene Liste der schwersten Verstöße (die sogenannte Todsündenliste). Bei der Aberkennung der Zuverlässigkeit wird den nationalen Verwaltungsbehörden ein Ermessungsspielraum zugestanden. Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit sollten die Mitgliedstaaten das Verhalten des Unternehmens, seiner Leiter und anderer relevanter Personen berücksichtigen.
Der DSLV weist darauf hin, dass spätestens ab 1. Januar 2016 die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die schwerwiegenden Verstöße in die einzelstaatlichen elektronischen Register der Kraftverkehrsunternehmen einzugeben.
Dem jetzt vorgelegten Verordnungsentwurf muss das Europäische Parlament noch zustimmen. Eine Arbeitsgruppe auf Bund- / Länderebene der zuständigen Verkehrsbehörden wird sich laut DSLV in Kürze mit der Umsetzung dieser europäischen Regelung in das deutsche Recht befassen. Dabei wird es schwerpunktmäßig um die Anpassung des bestehenden Systems der „Risikoeinstufung von Kraftverkehrsunternehmen“ gehen.
Anpassung der Risikoeinstufung nötig
In Deutschland wird die Zuverlässigkeit der Unternehmen seit Ende 2011 durch ein Risikoeinstufungssystem sichergestellt. Verstöße werden danach mit Punktzahlen zwischen einem und fünf Punkten bewertet. Ein Unternehmen gilt danach als Unternehmen mit erhöhtem Risiko, wenn abhängig von der Betriebsgröße innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren bei einem Fuhrpark bis zu 10 Fahrzeugen fünf Punkte, bis zu 50 Fahrzeuge acht Punkte und über 50 Fahrzeuge elf Punkte überschritten werden.
Eine mögliche Anwendung dieses Risikoeinstufungssystems auf die Liste der Kommission über schwerwiegende Verstöße hätte eine erhebliche Verschärfung der heutigen Rechtslage und eine massive Benachteiligung größerer Unternehmen zu Folge, betont der DSLV. (diwi)